Kosten bei einem Immobilienkauf

Die Kaufnebenkosten sollten immer vor dem Immobilienkauf berechnet werden. Somit können Sie überprüfen, ob der Kauf mit allen Nebenkosten in Ihr Budget passt. Informieren Sie sich vor allem bei der Grunderwerbsteuer und den Maklergebühren im Voraus, wie hoch diese in Ihrem jeweiligen Bundesland ausfallen.
Die Kaufnebenkosten sollten immer vor dem Immobilienkauf berechnet werden. Somit können Sie überprüfen, ob der Kauf mit allen Nebenkosten in Ihr Budget passt. Informieren Sie sich vor allem bei der Grunderwerbsteuer und den Maklergebühren im Voraus, wie hoch diese in Ihrem jeweiligen Bundesland ausfallen.

Kosten bei einem Immobilienkauf

Neben dem eigentlichen Kaufpreis spielen bei einem Immobilienkauf auch die Kaufnebenkosten eine entscheidende Rolle. Diese sollten immer in den Finanzierungsplan der Baufinanzierung mit eingerechnet werden. Doch welche Kaufnebenkosten gibt es überhaupt? Und wie hoch fallen diese aus?

Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Kosten, die bei einem Immobilenkauf entstehen können. Welche Kosten wann relevant werden, hängt immer von der jeweiligen Ausgangssituation ab. Wir geben einen Überblick über die häufigsten Kosten und erklären Ihnen, wann und ob diese Kosten für Sie relevant werden.

Tipp: Als Faustformel für die Kaufnebenkosten gilt (im Bundesland Niedersachsen) die 1/10 Regel: Diese besagt, dass die Kaufnebenkosten in etwa ein Zehntel (10%) des Kaufpreises der Immobilie betragen. In anderen Bundesländern können die Baunebenkosten bis zu 15% betragen. Diese Faustformel dient in vielen Fällen als die erste Kalkulationsgrundlage.

 

1. Erschließungskosten

Relevant, wenn: – Sie auf einem Grundstück bauen möchten, dass noch nicht erschlossen ist.

Unter einer Erschließung versteht man den Anschluss des Grundstücks an die Versorgungsnetzwerke (Kanalisation und Stromnetzwerk). Die meisten zum Verkauf stehenden Grundstücke sind nicht erschlossen. Somit sollten Sie diese Kosten immer dann mit einplanen, wenn sie auf einem Grundstück bauen möchten.

Überprüfen Sie auch immer, ob die Erschließungskosten schon vom Staat abgerechnet wurden oder noch gezahlt werden müssen. Das finden Sie am einfachsten über das Makler-Expose oder ein Gespräch mit dem Makler oder dem Verkäufer heraus. Die zuständige Gemeinde kann Ihnen ebenfalls die Auskunft geben, ob die Kosten schon abgerechnet wurden und noch beglichen werden müssen. Damit vermeiden Sie eine teure Überraschung. Denn teilweise sind Grundstücke schon seit vielen Jahren erschlossen, die Kosten dafür aber noch nicht abgerechnet und bis dato nicht vom Eigentümer beglichen.

Die Kosten für die Erschließung richten sich dabei immer nach der Grundstücksgröße und können ca. 5-15% vom Grundstückswert betragen.

 

2. Grunderwerbsteuer:

Relevant, wenn: – Sie ein Grundstück kaufen
– Sie ein Grundstück mit einer Immobile kaufen und
– Sie ein Grundstück kaufen und darauf eine neue Immobilie bauen möchten

Die Grunderwerbssteuer richtet sich immer nach dem Gesamtwert der Immobilie und des Grundstücks und fällt einmalig bei Kauf oder Bau der Immobilie bzw. bei Erwerb des Grundstücks an. Die Grunderwerbssteuer fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. So beträgt diese in Niedersachsen aktuell 5,0% (Stand: Dezember 2018) und in Nordrhein-Westfalen 6,5%.

Informieren Sie sich deshalb immer, welcher Prozentsatz für die Grunderwerbsteuer in ihrem Bundesland gilt. So können Sie bei der Erstellung Ihres Finanzierungsplans besser kalkulieren.

 

3. Maklergebühren

Relevant, wenn: – Sie ein Grundstück oder eine Immobilie über einen Makler kaufen

Wenn durch einen Makler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande kommt, hat dieser Anspruch auf seine Maklerprovision. Diese Maklergebühr teilen sich in den meisten Bundesländern Käufer und Verkäufer. Doch auch hier gibt es abhängig vom Bundesland Unterschiede: So werden beispielsweise in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Maklergebühren komplett vom Käufer getragen.

Im Gegensatz zu den Notarkosten gibt es bei den Maklergebühren keine Gebührenordnung, die vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Informieren Sie sich deshalb immer im Voraus, wie hoch die Maklergebühren in dem jeweiligen Bundesland ausfallen.

Die Maklergebühr kann dabei zwischen 3%-7% von der Kaufsumme der Immobilie betragen.

 

4. Notar- und Gerichtskosten

Relevant, wenn: – Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, einen Kaufvertrag aufsetzen und die Eigentumsänderung im Grundbuch eintragen lassen möchten

Jeder Kaufvertrag für Immobilien oder Grundstücke muss in Deutschland von einem Notar begutachtet und beurkundet werden, damit dieser rechtskräftig entstehen kann. Die Abwicklung soll zum einen den Käufer und Verkäufer schützen und wird außerdem vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Neben dem Kaufvertrag übernimmt der Notar in den meisten Fällen auch die nötige Eintragung in das Grundbuch. Diese Eintragung wird bei dem jeweiligen Grundbuchamt im Amtsgericht beantragt. Deswegen spricht man in diesem Fall auch von so genannten Gerichtskosten bei einer Grundbucheintragung.

Diese Eintragung im Grundbuch führt dazu, dass der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags und Bezahlung der Kaufsumme der rechtmäßige neue Eigentümer der Immobilie wird. Aus diesem Grund werden die Kosten für einen Notar und die Grundbucheintragung fast immer zusammengefasst.

Insgesamt können Sie bei der Höhe der Notar- und Grundbuchkosten mit etwa 1,5-2% vom Kaufpreis rechnen.

 

Fazit

Die Kaufnebenkosten sollten immer vor dem Immobilienkauf berechnet werden. Somit können Sie überprüfen, ob der Kauf mit allen Nebenkosten in Ihr Budget passt. Informieren Sie sich vor allem bei der Grunderwerbsteuer und den Maklergebühren im Voraus, wie hoch diese in Ihrem jeweiligen Bundesland ausfallen. Denn bei diesen Nebenkosten können regional die größten Unterschiede auftreten.