Das Ende der Schlange: Auch Auto-Neuzulassungen sind künftig elektronisch möglich

Zunächst gilt die Möglichkeit der elektronischen Neuzulassung auch weiterhin nur für Privatpersonen. Juristische Personen, wie Unternehmen und Körperschaften können die Erstzulassung im Internet erst ab einem späteren Zeitpunkt vornehmen - sie müssen auf Stufe 4 des Projekts i-Kfz warten.
Zunächst gilt die Möglichkeit der elektronischen Neuzulassung auch weiterhin nur für Privatpersonen. Juristische Personen, wie Unternehmen und Körperschaften können die Erstzulassung im Internet erst ab einem späteren Zeitpunkt vornehmen - sie müssen auf Stufe 4 des Projekts i-Kfz warten.

Das Ende der Schlange: Auch PKW-Neuzulassungen von Fahrzeugen sind künftig elektronisch im Internet möglich

Die Digitalisierung schreitet in Deutschland langsam, aber dennoch stetig voran – und sie verändert unseren Alltag. Wo bisher das stundenlange Anstehen in der Zulassungsstelle unabänderlich scheint, braucht zukünftig nur noch geklickt zu werden: Mit dem Inkrafttreten der neuen i-Kfz-Verordnung noch dieses Jahr können dann auch Fahrzeuge neu zugelassen und umgemeldet werden. Allerdings mit einigen Einschränkungen.

 

„Einfach klicken und losfahren“

So salopp formulierte es zumindest Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), als er das Inkrafttreten der Stufe 3 der sogenannten i-Kfz-Verordnung noch für dieses Jahr ankündigte. Im Laufe des Jahres sollen die entsprechenden Regelungen dann in Kraft treten, zunächst muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Mit der Maßnahme wird auch eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Forderung umgesetzt. Verkehrsminister Scheuer sieht darin zusätzlich auch „eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt“.

Damit wären dann alle Amtswege in Verbindung mit der Kfz-Zulassung zumindest für Privatpersonen tatsächlich komplett digitalisiert – ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von E-Government-Lösungen in Deutschland.

Mit Erreichen der Stufe 3 wird dann tatsächlich jeder Gang zur Zulassungsstelle überflüssig: von der Außerbetriebsetzung (also dem Abmelden) des Fahrzeugs über die Wiederzulassung bis hin zur Neuzulassung eines Fahrzeugs kann dann alles online erledigt werden.

Besonders freuen dürften sich darüber vor allem die Bürger in dicht besiedelten Landkreisen: dort steht man bislang oft noch viele Stunden Schlange in den Zulassungsstellen und benötigt nicht selten einen ganzen Tag, bis das eigene Fahrzeug endlich zugelassen ist. Das soll nun künftig entfallen.

 

Was bisher schon möglich war

Seit 1. 1. 2015 war es bislang schon möglich, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs auf elektronischem Weg vorzunehmen. Mit Stufe 2 der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) wurde ab dem 1. 10. 2017 auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs möglich – vorausgesetzt, der Halter, das Kennzeichen und der Landkreis blieben gleich.

Stufe 3 ist nun also der nächste, folgerichtige Schritt im Plan der Bundesregierung, eine vollständig digitale Abwicklung des gesamten Zulassungsverfahrens möglich zu machen – bis hin zur Neuzulassung von Fahrzeugen, einer Änderung des Halters nach einem Gebrauchtwagen-Verkauf und der Erstzulassung im Internet bei einem Neufahrzeug.

 

Erstzulassung im Internet nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Zunächst gilt die Möglichkeit der elektronischen Neuzulassung auch weiterhin nur für Privatpersonen. Juristische Personen, wie Unternehmen und Körperschaften können die Erstzulassung im Internet erst ab einem späteren Zeitpunkt vornehmen – sie müssen auf Stufe 4 des Projekts i-Kfz warten.

Auch für Privatpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen: So muss man als Halter über einen der neuen elektronischen Personalausweise verfügen, die seit 2010 ausgegeben werden und eine Online-Identifizierung möglich machen. Wegen der üblicherweise langen Laufzeiten von Personalausweisen sind noch nicht viele Bürger mit der neuen, elektronischen Variante ausgerüstet.

Zusätzlich zum „e-Perso“ ist dann entweder ein Lesegerät oder ein mit einer entsprechenden App ausgerüstetes Smartphone Pflicht. Die Versicherungsbestätigung des Kfz-Versicherers (VB) muss zudem in elektronischer Form vorliegen.

Kennzeichen und die HU-Bescheinigung muss man sich für eine Erstzulassung weiterhin selbst besorgen – zumindest die Kennzeichen kann man allerdings an machen Stellen bereits ebenfalls online ordern und sich nach Hause schicken lassen.