IHK Osnabrück: Brexit: Über 100 Teilnehmer bei Informationsveranstaltungen der IHK 

Sollte es bis zum 29. März 2019 zu einer Einigung kommen und der Austrittsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden, würde das Vereinigte Königreich zwar die EU verlassen, aber es würde sich in den nächsten zwei Jahren, der Übergangsphase, de facto nichts ändern. Somit wäre Zeit für die Ausgestaltung der weiteren Beziehungen gegeben.
Sollte es bis zum 29. März 2019 zu einer Einigung kommen und der Austrittsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden, würde das Vereinigte Königreich zwar die EU verlassen, aber es würde sich in den nächsten zwei Jahren, der Übergangsphase, de facto nichts ändern. Somit wäre Zeit für die Ausgestaltung der weiteren Beziehungen gegeben.

Brexit: Über 100 Teilnehmer bei Informationsveranstaltungen der IHK

Osnabrück 08.03.2019: „Wir rechnen mit einem harten Brexit und sind dementsprechend vorbereitet. So wird das Zollamt Fledder bei Eintreten des Brexits am Samstag, 30. März, dem Tag nach dem Austritt, für die Unternehmen geöffnet sein“, erklärte Dr. Thomas Möller, Leiter des Hauptzollamtes Osnabrück bei der Informationsveranstaltung der IHK Osnabrück – EmslandGrafschaft Bentheim zum Brexit in Lingen. Insgesamt nahmen über 100 regionale Unternehmensvertreter an den beiden Veranstaltungen teil, die die IHK jetzt in Lingen und Osnabrück anbot.

Stefanie Eich von Germany Trade and Invest aus Bonn klärte die politische Debatte auf und wies auf die aktuellen Entwicklungen und weitverbreitete Missverständnisse hin. „Es geht aktuell nur um den ‚Scheidungsvertrag‘, die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union werden erst in der Übergangsphase besprochen, wenn diese in Kraft tritt“, so Eich.

Sollte es bis zum 29. März 2019 zu einer Einigung kommen und der Austrittsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden, würde das Vereinigte Königreich zwar die EU verlassen, aber es würde sich in den nächsten zwei Jahren, der Übergangsphase, de facto nichts ändern. Somit wäre Zeit für die Ausgestaltung der weiteren Beziehungen gegeben.

Eich warnte die Teilnehmer jedoch, dass zum Beispiel einige Freihandelsabkommen ihre Geltung verlieren könnten – unabhängig davon, ob es ein Abkommen gebe oder nicht. „Nicht alle EU-Vertragspartner akzeptieren nach dem Brexit noch den Warenursprung Großbritannien und gewähren Zollpräferenzen wie für Waren mit EU-Ursprung“ erläuterte Eich.

So habe Japan bereits angekündigt, separat mit dem Vereinigten Königreich über ein Freihandelsabkommen zu verhandeln, um für sich günstigere Bedingungen zu erlangen. Unternehmen sollten vorsorglich ihre Ursprungskalkulation überprüfen, wenn sie Waren oder Vormaterialien aus dem Vereinigten Königreich beziehen oder dort verarbeiten.

Dr. Möller wies darauf hin, dass das Vereinigte Königreich bei einem Austritt ohne Abkommen zum so genannten Drittland werde. Damit würden auch die Vorteile wie freier Personen- und Warenverkehr wegfallen. Sendungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich müssten beim Zoll angemeldet und Einfuhrabgaben entrichtet werden. „Um das Mehraufkommen an Ein- und Ausfuhranmeldungen und Kontrollen zu bewältigen, planen wir deutschlandweit 900 zusätzliche Stellen ein“, beschrieb Dr. Möller.

Das zeigt, die Vorbereitungen laufen – sowohl in Brüssel und London wie auch bei den Zollämtern und den Unternehmen in der Region. Eine Einigung über das Austrittsszenario besteht jedoch weiterhin nicht.

Weitere Informationen zum Brexit und dazu, wie sich Unternehmen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs vorbereiten können, finden Sie unter www.osnabrueck.ihk24.de

Quelle: Pressemeldung IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim