Geschäftsreise oder Urlaub: Entschädigung bei Flugverspätung

Lassen Sie sich die Flugverspätung in jedem Fall schriftlich - am besten schon am Flughafen - vom Fluganbieter bestätigen. Größere Fluggesellschaften sind routiniert und informieren Sie über Ihre Rechte als Flugreisender auf Geschäftsreise.
Lassen Sie sich die Flugverspätung in jedem Fall schriftlich - am besten schon am Flughafen - vom Fluganbieter bestätigen. Größere Fluggesellschaften sind routiniert und informieren Sie über Ihre Rechte als Flugreisender auf Geschäftsreise.

Geschäftsreise oder Urlaub: Entschädigung bei Flugverspätung – Wie Sie bei Flugverspätung an eine Entschädigung kommen.

Kennen Sie das? Auf Geschäftsreise oder als Urlauber reisen Sie mit dem Flugzeug. Oft müssen Sie lange Wartezeiten oder Verspätungen in Kauf nehmen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern belastet zusätzlich den Geldbeutel. Wir informieren Sie über das Thema Flugverspätung in diesem Artikel.

 

Wie sieht die Rechtslage bei Flugverspätung aus?

Die gute Nachricht: Die Rechtslage bei Flugverspätungen – auch auf Geschäftsreise – ist in Europa einheitlich durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Sie mitunter eine finanzielle Entschädigung beanspruchen. Die schlechte Nachricht: Nicht alle Gründe, die zu einer Verspätung geführt haben, legitimieren für eine Entschädigung. Es gibt außergewöhnliche Umstände, bei denen Fluggesellschaften nicht zahlen müssen.

 

Wann haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Grundsätzlich steht Ihnen ab einer Verspätung von drei Stunden am Ankunftsort eine Ausgleichszahlung zu. Wird der Flug zwei Wochen vor Reisebeginn annulliert oder verpassen Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung, können Sie eine Ausgleichszahlung fordern.

Eine Entschädigung können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Ihnen der Zutritt in den Flieger verweigert wird oder Sie in einer niedrigere Buchungsklasse herabgestuft werden. Häufig sind Fluggesellschaften überbucht: Werden Sie aus diesem Grund – auch auf einer Geschäftsreise – nicht mitgenommen, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.

Für die Berechnung der Ausgleichszahlung bei Verspätung gilt die Distanz des Fluges:
Für einen Kurzstreckenflug bis zu 1.500 km erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro.
Bei einer mittleren Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km erhalten Sie als Ausgleich 400 Euro.
Für eine Verspätung auf einem Langstreckenflug über 3.500 km erhalten Sie einen Ausgleich in Höhe von 600 Euro.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden haben Sie Anspruch auf Verpflegung und den Zugang zu telekommunikativen Medien, wie W-LAN. Viele Fluggesellschaften bieten häufig Getränke- oder Snackgutscheine an, mit denen Sie sich am Flughafen versorgen können.

 

Was ist zu beachten?

Eine Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben. Dazu zählen schlechtes Wetter, politische Sicherheitsrisiken und Vogelschlag. Auch Streiks durch Piloten oder Bodenpersonal sowie technische Ausfälle im Terminal führen dazu, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zumeist entfällt.

Lassen Sie sich die Flugverspätung in jedem Fall schriftlich – am besten schon am Flughafen – vom Fluganbieter bestätigen. Größere Fluggesellschaften sind routiniert und informieren Sie über Ihre Rechte als Flugreisender auf Geschäftsreise.

Falls Sie verpasst haben, sich die Verspätung am Flughafen bestätigen zu lassen, keine Panik. Im Internet gibt es Portale, in denen die Verspätungen angezeigt werden. Machen Sie davon einen Screenshot, den Sie später als Beweis verwenden.

 

Wo kann man Ansprüche geltend machen?

Ihren Anspruch sollten Sie bei der Fluggesellschaft direkt geltend machen. Auf den Webseiten der Fluganbieter finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Ausgleichszahlung in Anspruch nehmen können. Größere Fluggesellschaften bieten vorgefertigte Formulare oder Hotlines an. Füllen Sie die Formulare aus und hängen Sie die benötigten Dokumente an Ihre Forderung. Dazu zählen das Flugticket sowie die Bestätigung des Fluganbieters über die Verspätung.

Um sicherzugehen, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie sich im Internet informieren. Es gibt zahlreiche Portale, die Auskunft geben, wie Sie am besten im Fall einer Flugverspätung vorgehen.

Wenn Sie die Arbeit scheuen und Ihre Ausgleichszahlung schnell erhalten wollen, gibt es im Internet Rechtsportale: Diese sind auf Flugrechte spezialisiert. Die Arbeit wird Ihnen abgenommen. Bevor Sie die Durchsetzung einer Ausgleichszahlung in Auftrag geben, wird geprüft, ob Sie grundsätzlich einen Anspruch haben. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche berechnet das Portal einen gewissen Prozentsatz Ihrer Entschädigungssumme. Dafür erhalten Sie Ihren Teil meist sofort ausgezahlt.

 

Fazit:

Lassen Sie sich in keinem Fall verunsichern: Die Fluggesellschaften haben die Pflicht, Sie über Ihre Rechte als Fluggast aufzuklären. Fordern Sie in jedem Fall eine Bestätigung über die Verspätung und den Grund.

Wollen Sie Arbeit sparen, nutzen Sie – auf Fluggastrechte spezialisierte – Rechtsportale im Internet, wie z.B. myflyright.com/de .