Neue Förderrichtlinie für touristische Projekte in Niedersachsen

Neue Förderrichtlinie für touristische Projekte in Niedersachsen

Um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor für Niedersachsen weiter zu stärken, geht das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit einer neuen Förderrichtlinie an den Start.

„Mit der neuen Förderrichtlinie bieten wir die Möglichkeit, die Tourismusregionen bei Ihrer Anpassung an das veränderte Informations- und Reiseverhalten der Menschen und der Modernisierung ihrer Arbeits- und Organisationsstrukturen finanziell zu unterstützen.

Touristen informieren sich fast ausschließlich digital über ihre Reiseziele, auch vor Ort wird immer weniger zum klassischen Reiseführer als zum Smartphone gegriffen, um sich über Sehenswürdigkeiten, Gastronomie und Angebote zu informieren. Hier müssen sich nicht nur die einzelnen Anbieter, sondern auch die Tourismusregionen zeitgemäß aufstellen“, so Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann.

Im vergangenen Jahr wurden zwischen Nordsee und Harz rund 44,9 Millionen Übernachtungen gezählt – ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2017. Insgesamt kamen rund 15 Millionen Gäste aus dem In- und Ausland nach Niedersachsen. Das sind 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. „Hier besteht natürlich noch Potenzial nach oben.

Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, eine Million Euro im Landeshaushalt zu verankern, um Projekte zu fördern, mit denen die niedersächsischen Reiseregionen weiterentwickelt und damit Qualität und Wachstum des Tourismus in Niedersachsen weiter gestärkt werden“, so Althusmann.

Durch die neue Förderrichtlinie können insbesondere innovative Marketingprojekte und die Neuausrichtung regionaler Marketingorganisationen zu wettbewerbsfähigen Standortmanagementorganisationen gefördert werden. Möglich ist außerdem, die Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, die auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Tourismuswirtschaft abzielen, zu unterstützen.

Der Fördersatz liegt in der Regel bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme ist auf 100.000 Euro pro Projekt beschränkt. Bei der Bewertung der Projekte werden der Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots, zur internationalen Ausrichtung und zur Saisonverlängerung sowie der Innovationsgehalt und die Nachhaltigkeit der Projekte berücksichtigt.

Anträge können bis zum 30. April 2019 bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Wirtschaftsminister Althusmann: „Sicher ist dieser Antragsstichtag sportlich. Ich gehe aber davon aus, dass es in Niedersachsen viele gute Ideen gibt, die zu unserer neuen Richtlinie passen. Daher kann ich nur raten: Nutzen Sie diese Chance, damit wir gemeinsam das Tourismusland Niedersachsen voran bringen.“ Für die Urlauber heißt es also einmal mehr – lieber Nordsee als Mallorca.

 

Beantragung von Fördermitteln:

Förderanträge können bis zum 30. April 2019 bei der NBank gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen werden in Kürze auf der Seite der NBank ( www.nbank.de ) unter dem Pfad Öffentliche Einrichtungen > Infrastruktur > Touristische Projekte veröffentlicht.

Quelle: Pressemeldung Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung