DSGVO: LfD unterstützt Vereine nach Kräften, benötigt aber bessere Ausstattung
Hannover 29.03.2019: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, sichert den Vereinen des Landes weiterhin ihre Unterstützung zu. Die LfD hat die Entschließung des Landtags „Ehrenamt stärken – Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen“ zur Kenntnis genommen und nimmt die darin geäußerten Bitten sehr ernst. „Wir werden auch weiter alles tun, was uns möglich ist, um den Ehrenamtlichen zu helfen“, so Thiel. „Aber uns sind leider zeitliche und personelle Grenzen gesetzt, die sich nicht einfach ausblenden lassen.“ Neben den Vereinen ist die LfD in Niedersachsen auch für gut 290.000 Unternehmen, rund 1000 Kommunen und mehr als 3000 Schulen sowie für die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zuständig. So wurden im vergangenen Jahr mehr als 1000 Beschwerden an die LfD gerichtet.
Aufgrund der deutlich ausgeweiteten Aufgaben und des deshalb gestiegenen Arbeitsaufkommens sowie des immensen Beratungsbedarfs zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) musste die LfD die individuelle Beratung im vergangenen November weitgehend einstellen. Bewusst ausgenommen davon wurden die Vereine und Verbände. Für sie bietet die Behörde eine eigene Hotline an, an die sich Ehrenamtliche dreimal in der Woche mit ihren Fragen und Problemen wenden können. Dieses Angebot soll trotz der hohen Belastung der LfD weiter aufrecht gehalten werden.
Darüber hinaus hat die LfD eine umfangreiche Handreichung zum Datenschutz im Verein erstellt, die über ihre Webseite abrufbar ist. „An den bisherigen Bemühungen sieht man, dass die Vereine in unserer Arbeit bereits eine herausgehobene Stellung einnehmen.
Den Vorwurf aus den Reihen des Landtags, ich würde nicht an Lösungen arbeiten, weise ich deshalb entschieden zurück“, so Thiel. Verwundert zeigt sich die LfD außerdem darüber, dass ausgerechnet ein Mitglied des Gesetzgebers eine Aufsichtsbehörde dafür kritisiert, die Einhaltung geltenden Rechts zu überwachen. „Ich glaube nicht, dass der Landesrechnungshof sich ähnliche Kritik gefallen lassen müsste“, so Thiel. Eine generelle Straflosigkeit bei Erstverstößen, wie sie der Landtag für Vereine fordert, könne es bei der derzeitigen Rechtslage nicht geben. Allerdings wurden bislang keine Bußgelder nach DSGVO gegen Vereine verhängt.
Konzepte, wie die Information und Aufklärung der Vereine weiter verbessert werden könnte, wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LfD bereits entwickelt. Um diese umsetzen zu können, benötigt die Behörde aber eine bessere personelle Ausstattung. „Wir werden unseren Bedarf in den Haushaltsverhandlungen für 2020 anmelden. Dann liegt es am Landtag, ob er uns die nötigen Mittel bewilligt“, so die Landesdatenschutzbeauftragte.
Quelle: Pressemeldung Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen