„Ausbildung für alle“ – Niedersächsisches Kultusministerium fördert zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber mit fünf Millionen Euro

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Eine Steuerberatung ist aber auch bereits in der Gründungsphase selbst von Vorteil. Mit einem Steuerberater lässt sich etwa besprechen, welche Rechtsform für das Unternehmen aus steuerlicher Sicht am meisten Sinn macht. Dabei werden dem Gründer aber selbstverständlich die neben den Steuern bestehenden Vorteile und Risiken, etwa im Hinblick auf eine mögliche persönliche Haftung, klar vor Augen gestellt.

Niedersächsisches Kultusministerium fördert zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber mit fünf Millionen Euro

Mit fünf Millionen Euro wird das Niedersächsische Kultusministerium zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Jugendliche fördern.

Junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen sollen so die Chance erhalten, eine Ausbildung beginnen zu können. „Jede Ausbildung öffnet Türen für die Zukunft. Es ist daher ein zentrales Anliegen des Niedersächsischen Kultusministeriums, dass mehr junge Menschen den Weg in eine passende Ausbildung finden“, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „In manchen Regionen ist das Ausbildungsangebot knapp und dann haben es Jugendliche ohne Schulabschluss oder ausreichende Sprachkenntnisse besonders schwer. In solchen Fällen möchten wir Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Dafür wird im Gegenzug die Ausbildungsvergütung übernommen“, erläutert der Kultusminister.

Damit zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zusätzliche Plätze eingerichtet werden können, veröffentlicht das Niedersächsische Kultusministerium in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen einen Förderaufruf unter dem Motto: „Ausbildung für alle. Zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber.“ Regionale Bildungsanbieter und sonstige Einrichtungen wie Zusammenschlüsse von Bildungsakteuren wie Kammern können Förderanträge stellen – sie kümmern sich um Ausbildungsstellen und Ausbildungsbetriebe und erhalten dafür eine Pauschale von 600 Euro.

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen den Projektträgern Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Trotz insgesamt positiver Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist die Zahl derjenigen gestiegen, die am Ende des Ausbildungsjahres 2017/2018 ohne Ausbildungsstelle geblieben sind und damit als unversorgt gelten. Ihre Zahl betrug im Berichtsjahr 2018 bundesweit 24.500, das sind 3,5 % mehr als ein Jahr zuvor. Auch in Niedersachsen gibt es bei allen regionalen Unterschieden viele Bewerberinnen und Bewerber, die zum Ausbildungsbeginn keine für sie passende Ausbildungsstelle gefunden haben.

Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der ESF-Richtlinie „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“. Nähere Informationen zum Förderaufruf sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der NBank: www.nbank.de.

Quelle: Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium