Haushalt 2020 – Landesregierung stärkt die Bauunterhaltung und setzt Anreize

Haushalt 2020 – Landesregierung stärkt die Bauunterhaltung und setzt Anreize für wirtschaftlichen Einsatz von Landesliegenschaften

Hannover. Um den Abbau des Sanierungsbedarfs bei landeseigenen Liegenschaften weiter voranzutreiben, hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsklausur am 30.06.2019 beschlossen,den Bauunterhaltungsansatz für die kommenden beiden Jahre um jeweils 20 Millionen Euro zu erhöhen.

„Nachdem wir bereits im laufenden Jahr den Bauunterhaltungsansatz um 21 Millionen Euro erhöht haben, leisten wir mit der erneuten Aufstockung einen deutlichen Beitrag, um das Landesvermögen zusichern“, erläuterte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Damit stehen im kommenden Jahr rund 78 Millionen Euro für die Bauunterhaltungder Landesliegenschaften zur Verfügung. Im Jahr 2021 erhöht sich der Ansatz dann nochmal auf insgesamt rund 92 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Neuerung auf den Weg gebracht, die sowohl stärkere Anreize für den wirtschaftlichen Einsatz von Landesliegenschaften schafft als auch die Erhaltung des Grundvermögens des Landes unterstützt. So soll es den Ressorts, deren Nutzer ihren Liegenschaftsbedarf tatsächlich reduzieren und so den Verkauf einer Liegenschaft ermöglichen, künftig möglich sein, die Erlöse aus der Veräußerung zur Hälfte zusätzlich und unmittelbar für Bauunterhaltungen im Ressortbereich einzusetzen.

Bislang waren die Erlöse an das Sondervermögen „Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen“ abzuführen. Die Regelung gilt für den Bereich der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung, sowohl für größere Unterhaltungsarbeiten als auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

Insbesondere die Ressorts mit den meisten landeseigenen Liegenschaften könnten hier im besonderen Maße für ihre Bauunterhaltung profitieren. Aufgrund der vielen universitären Liegenschaften ist das zum einen das Wissenschaftsressort (Ministerium für Wissenschaft und Kultur), sowie das Innen-, Justiz- und Finanzressort aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche.

Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN):

Der LFN, der organisatorisch dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) zugeordnet ist,verwaltet die als Sondervermögen zusammengefassten Liegenschaften im Eigentum des Landes. Der Aufgabenbereich des LFN umfasst im Wesentlichen die Wahrnehmungder zentralen Eigentümerrechte des Landes, sowie die Deckung des Liegenschaftsbedarfs und das landesweite Unterbringungsmanagement der Dienststellen des Landes.

Quelle: Pressemeldung Niedersächsisches Finanzministerium