Land erhöht aber auch den Druck auf Eisenbahnverkehrsunternehmen
Das Wirtschaftsministerium prüft, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Ausbildung und Qualifizierung von Lokführern sowie der Ansprache potentieller Quereinsteiger aus dem In- und Ausland besser unterstützt werden können. Verkehrsminister Bernd Althusmann: „Unser Ziel ist es, mit den Unternehmen den Bedarf zu analysieren und Projekte zur Verbesserung der Fachkräftesituation zu entwickeln.“
Die hohe Zahl der (ungeplanten) Zugausfälle und Verspätung in den ersten 5 Monaten des Jahres 2019 ist besorgniserregend. In 42 Prozent der Fälle waren fehlende Lokführer die Ursache. Althusmann: „Das ist ein Zustand, den wir so nicht weiter akzeptieren können.“
Bärbel Höltzen-Schoh, Chefin der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (BA), erklärte, dass auf vielen Ebenen daran gearbeitet wird, dem Fachkräftemangel bei Lokführern entgegenzuwirken und dass neue Gesetze zusätzliche Optionen bieten: „Wir machen Jugendliche auf den Beruf aufmerksam und suchen unter Arbeitslosen nach Menschen, die sich eine Umschulung vorstellen können und dafür geeignet wären. Mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes kann die Weiterbildung von Beschäftigen bezuschusst werden. Die BA kann auch die Suche nach Kräften im Ausland unterstützen, die allerdings in Deutschland qualifiziert werden müssen. Perspektivisch bietet das Fachkräftezuwanderungsgesetz die Chance, dass Menschen aus dem Ausland schon zur Ausbildung nach Deutschland kommen können.“
Ausbildung bzw. Ausbildungsunterstützung im Bereich Verkehr, Logistik und insbesondere von Zugführerinnen und -führern stehen auch im Fokus des für September geplanten Förderaufrufs für Arbeitsmarktprojekte unter Bildungsträgern. Für Projekte zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und Migranten in den Arbeitsmarkt stehen ESF- und Landesmittel bereit.
Althusmann stellt jedoch klar: „Ausbildung und Qualifizierung, Gewinnung und Bindung von ausreichend Personal ist Hauptaufgabe der Eisenbahnunternehmen und ihrer Geschäftsführungen. Wir werden prüfen, ob wir auch mit Mitteln der Arbeits- und Beschäftigungsförderung stärkere Anreize setzen können, aber wir werden nicht vor strengen Sanktionen zurückschrecken, wenn die Bahnunternehmen die vereinbarten Leistungen nicht zuverlässig erbringen.“
Bei einem ersten gemeinsamen Treffen mit Althusmann im Juli hatten sich elf in Niedersachsen tätige EVU verpflichtet, die Ausbildungskosten wechselseitig zu erstatten, sollte ein Lokführer in den ersten fünf Jahren nach seiner Ausbildung zu einem Wettbewerber wechseln. Dadurch sollen die Voraussetzungen verbessert werden, dass die Unternehmen über Bedarf ausbilden.
Bisher nicht an diesem Pakt beteiligt: die Fern- und Güterverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn AG. Althusmann will sich auch an Bundesverkehrsminister Scheuer wenden und um Unterstützung bitten, damit sich die DB-Töchter an dem Pakt beteiligen.
Seit 2017 müssen sich EVU in Niedersachsen bei der Neuvergabe von Strecken zu einer Ausbildungsquote über Bedarf und zur Vorhaltung von Personalreserven vertraglich verpflichten. Für von den EVU zu verantwortende ungeplante Zugausfälle können Zuschüsse gemindert und Vertragsstrafen verhängt werden.
Althusmann hat angekündigt, dass das Land hiervon künftig noch konsequenter Gebrauch machen wird. Personalbedarf und konkrete Ansätze für Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sollen Thema eines Eisenbahn-Fachgesprächs Anfang November sein.
Quelle: Pressemeldung Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung