Reformationstag 2019 nochmals ohne Lkw-Fahrverbot

Reformationstag 2019 nochmals ohne Lkw-Fahrverbot

„Das Lkw-Fahrverbot am Reformationstag tritt auch für das Jahr 2019 in Niedersachsen noch nicht in Kraft“, freut sich IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf und bezieht sich auf einen aktuellen Erlass aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Darin heißt es, dass die Arbeiten an der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesverkehrsministerium noch nicht abgeschlossen seien. Davon unabhängig müssen Unternehmen an diesem Tag das Arbeitszeitgesetz beachten. Die Transportunternehmer sollten daher die Notwendigkeit ihrer Transporte an diesem Tag gründlich prüfen.

„Die Einführung des Reformationstags stellt insbesondere unsere Logistikunternehmen im Grenzraum zu Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Denn dort gibt es mit Allerheiligen am Folgetag schon lange einen Feiertag mit Lkw-Fahrverbot. Dies sorgt dafür, dass viele Ländergrenzen überschreitende Lieferketten zukünftig für 48 Stunden unterbrochen sind“, so Graf weiter. In den kommenden beiden Jahren falle der Reformationstag dann allerdings auf einen Samstag bzw. einen Sonntag.

Die IHK setzt sich in der laufenden StVO-Novellierung dafür ein, dass das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen dauerhaft auf ein Zeitfenster von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr verkürzt wird. Denn in der aktuellen Regelung haben die Lkw-Fahrer von Nachttouren keine Chance, vor Beginn des Feiertags wieder zurück auf den Betriebshöfen zu sein. Sie müssten den Feiertag auf Rastanlagen entlang der Autobahnen verbringen.

Weitere Informationen: IHK, Anke Schweda, Tel.: 0541 353-210 oder E-Mail: schweda@osnabrueck.ihk.de

 

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim