Land setzt „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung“ in Kraft

210 Millionen Euro für Härtefallfonds, Kindertagespflege und höhere Finanzhilfe

Träger von Kindertageseinrichtungen können beim Land Niedersachsen weitere Gelder für den Kita-Bereich beantragen. Über die neue „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung“ werden die mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Bereiche Härtefallfonds, Beitragsfreiheit für die ersetzende Kindertagespflege und Erhöhung der Finanzhilfepauschalen umgesetzt. Insgesamt stehen bis Ende 2023 rund 210 Millionen Euro zur Verfügung.

I. Härtefallfonds

Kommunen beziehungsweise örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die aufgrund ausgefallener Elternbeiträge Einnahmeausfälle verzeichnen, können Ausgleichszahlungen beantragen.

Diese Zahlungen werden einmalig für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 gewährt. Für diesen Zeitraum stehen im Härtefallfonds über 57 Millionen Euro bereit. Über das „Gute-Kita-Gesetz“ setzt das Land hierfür Mittel des Bundes für die Erweiterung der Beitragsfreiheit gemäß § 90 SGB VIII ein.

II. Vollständige Beitragsfreiheit für die ersetzende Kindertagespflege

Um Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden, beitragsfrei zu stellen, werden den Kommunen über die „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung“ von 2019 bis 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Plätze der Kindertagespflege, die von Eltern angewählt werden, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt werden kann, gegenüber den seit dem 01.08.2018 beitragsfrei gestellten Kindergartenplätzen gleichzustellen.

III. Erhöhung der Finanzhilfepauschalen

Als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Fachkräfte in Kindertagesstätten gewährt das Land den Kommunen über die „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung“ außerdem rund 133 Millionen Euro. Diese Leistung kann für die Kindergartenjahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 beantragt werden. Dieser Betrag kommt einer Dynamisierung der Personalkosten um einen zusätzlichen Prozentpunkt gleich.

Anträge zur Förderung dem Härtefallfonds oder zur Beitragsfreiheit in der ersetzenden Kindertagespflege müssen bis zum 15. November 2019 eingereicht werden. Die Antragstellung für erhöhte Finanzhilfe erfolgt mit der jährlichen Beantragung der allgemeinen Finanzhilfe zum jeweiligen Kindergartenjahr.

Weitere Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung gibt es hier: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/richtlinie-billigkeit

 

Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Kultusministerium