Niedersachsen nimmt Schuldenbremse in Verfassung auf

Niedersachsen nimmt Schuldenbremse in Verfassung auf

Finanzminister Hilbers: „Klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen und strukturell ausgeglichenen Finanzpolitik“

Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch die Aufnahme der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung beschlossen. „Damit bekennt sich Niedersachsen klar zu einer nachhaltigen, soliden und generationsgerechten Finanzpolitik“, bekräftigte Minister Hilbers. Und weiter: „Die schwarze Null – also eine Haushaltspolitik ohne strukturelle Neuverschuldung – ist kein Thema, das nur in guten Zeiten anzuwenden ist und bei Gegenwind schnell über Bord geworfen werden sollte. Durch die Aufnahme in die Verfassung bekennen wir uns ausdrücklich zur Schuldenbremse und zu einer Haushaltspolitik ohne strukturelle Neuverschuldung“, so Hilbers.

Mit den heute beschlossenen Gesetzen zur Schuldenbremse in Niedersachsen werden die im Grundgesetz verankerten Grundregeln eines Neuverschuldungsverbotes in das Landesrecht übernommen und die Vorgaben der ab 2020 auch für die Länder unmittelbar geltenden grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse wirksam umgesetzt. Darüber hinaus werden die im Grundgesetz eng definierten Ausnahmesituationen zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates in Notsituationen und bei besonderen konjunkturellen Entwicklungen ins Landesrecht aufgenommen und so deren Nutzung ermöglicht.

Hilbers: „Mit der vorliegenden Regelung setzen wir eine harte Schuldenbremse um, die uns zwar ermöglicht, in Krisenlagen, wie Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen oder konjunkturell schlechten Zeiten, temporär Kredite aufzunehmen, die uns aber auch verpflichtet, die aufgenommen Schulden in einem vorgegebenen Zeitplan zu tilgen und in konjunkturell guten Zeiten Rücklagen und Vorsorge zu treffen.“ Die Regelungen sehen vor, dass eine vom Grundsatz abweichende zulässige Neuverschuldung in Krisenlagen durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen grundsätzlich mit einer 2/3 Mehrheit des Landtages beschlossen werden muss. Soweit das Haushaltsvolumen von 0,5 Prozent nicht überstiegen wird, reicht indes auch eine einfache Mehrheit.

In diesem Zusammenhang wies Finanzminister Hilbers darauf hin, dass die nun beschlossenen Landesregelungen zwar keine Verpflichtung zum Abbau von Altschulden vorsehe, er aber auch weiterhin dafür einstehen werde, weiter Altschulden zu tilgen. So habe man mit der bereits erfolgten Tilgung von Altschulden in Höhe von mehr als einer dreiviertel Milliarde Euro bereits gezeigt, dass man es ernst meine, mit dem Schuldenabbau.

„Wir sind gut vorbereitet auf die Schuldenbremse und wenden sie sogar schon an. Bereits im laufenden Jahr 2019 konnten wir erstmals einen Haushalt und eine Mittelfristige Planung ohne strukturelles Defizit erreichen. Gleichzeitig konnten zahlreiche Maßnahmen der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial- und Sicherheitspolitik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Investitionen des Landes, die im kommenden Jahr um rund 450 Millionen Euro und damit 32 Prozent höher liegen als noch 2017. Hohe Investitionen in die Zukunft unseres Landes, der aktive Schuldenabbau und eine Politik ohne neue Schulden sind keine Gegensätze“, so Hilbers abschließend.

 

Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Finanzministerium