IHK rät: Verjährungsfristen jetzt prüfen!

IHK rät: Verjährungsfristen jetzt prüfen!

IHK rät: Verjährungsfristen jetzt prüfen!

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim rät allen Gewerbetreibenden, zum Jahresende dringend die Verjährung ihrer offenen Forderungen zu prüfen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daher ist der Jahreswechsel auch der Stichtag für die Verjährung dieser Forderungen.

Um den Eintritt einer Verjährung zu hemmen, können Betroffene noch vor Jahresende Maßnahmen ergreifen. Eine Klage bei Gericht ist nur eine Möglichkeit.

„Drängt die Zeit, bietet es sich häufig an, die Verjährung durch ein gerichtliches Mahnverfahren vorübergehend zu hemmen“, so IHK-Jurist Robert Alferink. „Ein solches kann man entweder über einen Rechtsanwalt veranlassen oder selbst unter www.online-mahnantrag.de tätig werden. Der Antrag geht dann online direkt an das zuständige Mahngericht.“

In Niedersachsen ist ausschließlich das Amtsgericht Uelzen für den Erlass von Mahnbescheiden zuständig. Die bloße außergerichtliche Mahnung genügt hingegen nicht, um die Verjährung zu hemmen.

 

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim