EU-Kommission stimmt der Kapitalstärkung der NORD/LB zu

EU-Kommission stimmt der Kapitalstärkung der NORD/LB zu

Hannover. Der vom niedersächsischen Finanzministerium mit den anderen Trägern gemeinsam entwickelte Kapitalisierungsplan für die Nord/LB entspricht in allen Punkten dem europäischen Wettbewerbsrecht. Die EU-Kommission hat heute die geplante Kapitalstärkung der NORD/LB für beihilfefrei („no aid“) erklärt.

Damit wird bestätigt, dass das Land Niedersachsen und die anderen Träger der Bank mit der Maßnahme wie private Investoren und marktgemäß agieren wollen. Auflagen sind mit der Entscheidung nicht verbunden.

Niedersachsens Finanzminister Hilbers reagierte erfreut auf die Entscheidung: „Das ist ein großer Meilenstein auf unserem Weg zum Erhalt der NORD/LB. In den vergangenen Monaten haben wir intensive und konstruktive Gespräche mit der Europäischen Kommission über die Fortentwicklung der NORD/LB geführt.

Alle haben sich mit viel Engagement für die beste Lösung eingesetzt. Es hat sich gelohnt. Ich bin davon überzeugt, dass wir ein Konzept für eine wirtschaftlich starke und gesunde Bank entwickelt haben, so dass sich unser Investment auszahlen wird.“

Auf der Grundlage eines robusten Businessplans wird die NORD/LB neu ausgerichtet. Die Bank soll sich zukünftig sehr viel stärker auf das regionale Geschäft konzentrieren. Ihre Bilanzsumme soll sich bis 2024 von aktuell 147 Milliarden Euro auf 95 Milliarden Euro verringern. Sie soll nachhaltig rentabel aufgestellt werden.

Für diesen ambitionierten Plan sind auch Einschnitte bei der Belegschaft notwendig. Gleichwohl unterstreicht Hilbers, dass die Bank als großer Arbeitgeber und Partner für die Wirtschaft in Norddeutschland erhalten bleibt. Auch für das Land ist dies die wirtschaftlichste Lösung. Die Beteiligung wird Landesvermögen sichern und erfolgt zu marktgerechten Konditionen.

Um die harte Kernkapitalquote (CET 1) auf einen Wert von rund 14 Prozent ansteigen zu lassen, haben die bisherigen Träger und die Sparkassen-Finanzgruppe eine Stärkung der Kapitalbasis der Bank von insgesamt 3,6 Milliarden Euro verabredet. Das Land Niedersachsen wird sich daran mit einer Kapitalerhöhung von 1,5 Milliarden Euro sowie mit einer Kapitalentlastung in Höhe von 800 Millionen Euro in Form von Garantien und der Übernahme von Beteiligungen beteiligen.

Die Beteiligung des Landes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Die Wirtschaftspläne und der Businessplan der Bank sind so aufgestellt, dass sich das Investment aus den geplanten Dividenden trägt.

Die Garantien werden nur dann gezogen, wenn Kredite nicht mit ihrem bilanzierten Wert abgewickelt werden. Für die Übernahme der Garantien erhält das Land im Gegenzug Gebühren, die risikoorientiert ermittelt wurden. Die Prüfung der EU-Kommission hat auch umfasst, ob die Abgabe dieser Garantien marktgerecht vergütet wird.

Damit die Kapitalstärkung vor dem Jahresabschluss durchgeführt werden kann, ist in Niedersachsen ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern sowie ein „NORD/LB-Gesetz“ zu verabschieden. Mit der Neufassung des Staatsvertrages soll insbesondere die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass sich die Institutssicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe als juristische Person des Privatrechts an der Kapitalstärkung beteiligen können. Mit dem „NORD/LB-Gesetz“ wird die Umsetzung in Niedersachsen geregelt.

Die erste Lesung der Gesetze hat am 27.11.2019 im Ausschuss für Haushalts und Finanzen des Niedersächsischen Landtages stattgefunden. Nach der heutigen Entscheidung der EU-Kommission kann in der kommenden Wochen der Staatsvertrag durch die beteiligten Länder unterzeichnet werden. Damit ist in Niedersachsen eine Verabschiedung der Gesetze während der Sitzungswoche des Niedersächsischen Landtags ab dem 16.12.2019 möglich.

 

Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Finanzministerium