IHK-Analyse: Dringender Handlungsbedarf bei Entsendebestimmungen

IHK-Analyse: Dringender Handlungsbedarf bei Entsendebestimmungen

Die Unternehmen, die Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, sehen in der „A1-Bescheinigung“ sowie weiteren Dokumentations- und Meldevorschriften der Europäischen Union unnötigen bürokratischem Aufwand. Ziel sollte deshalb sein, die „A1-Bescheinigung“ möglichst wieder abzuschaffen. Dies fordert jetzt die IHK auf Grundlage einer breiten Unternehmensbefragung in der Region.

„Die Befragung bestätigt unsere Erfahrungen im täglichen Beratungsgeschäft“, erklärt Frank Hesse, Leiter des Geschäftsbereichs International bei der IHK. So sehen die Unternehmen beim Thema Bürokratie dringenden Handlungsbedarf und fordern Vereinfachungen, insbesondere bei der EU-Entsenderichtlinie.

In diesem Zusammenhang stellen die Dokumentations- und Meldevorschriften die Unternehmen vor die größten Herausforderungen. Neben einer Meldung bei jedem Grenzübertritt müssen aufgrund nationaler Meldevorschriften teilweise komplizierte rechtliche Zusammenhänge im Ausland geprüft und eingehalten werden. Bei Fehlern drohen beträchtliche Bußgelder. Im Fokus stehen hier insbesondere Frankreich und Österreich.

Die IHK schlägt deshalb Erleichterungen vor allem bei kurzfristigen und kurzzeitigen Entsendungen unter einer Woche sowie ein einheitliches EU-weites Meldeportal vor. Sie fordert, dass die gegenwärtig hochkomplexen Meldevorschriften nicht zu Handelsbarrieren ausarten dürften. Hierfür müssten sich die politischen Vertreter Deutschlands in der Europäischen Union im Interesse eines funktionierenden Binnenmarkts einsetzen.

 

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim