Damit die Versicherung zahlt – Was ist bei einem Unfall zu tun?

Damit die Versicherung zahlt - Was ist bei einem Unfall zu tun?

Damit die Versicherung zahlt – Was ist bei einem Unfall zu tun?

Trotz höchster Vorsicht kann es jeden treffen. Immer mehr Autos fahren auf den deutschen Straßen, wodurch ein deutlich höheres Unfallrisiko die Folge ist. Obwohl wir über Autos mit Technologien wie ABS, ESP und ASR verfügen, passieren im Sekundentakt Unfälle – ob groß oder klein. Damit Sie nach dem Unfall nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben, ist es wichtig, einigen Regeln zu folgen.

Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie bei einem Verkehrsunfall am besten und sichersten vorgehen, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welcher Beteiligte die möglicherweise anfallenden Kosten zu zahlen hat. Bei größeren Schäden kommt zudem die KfZ-Versicherung zum Einsatz. Diese übernimmt letzten Endes die Schadensregulierung.
Wie ist die Unfallstelle abzusichern?

Nach dem Unfall ist es angebracht, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Doch bevor es dazu kommt, sollten Sie sich selbst schützen. Am besten verinnerlichen Sie bereits vor einem Unfall ein paar Faustregeln, die Schlimmeres vermeiden könnten.

Schalten Sie die Warnblinkanlage an, um andere Autofahrer bereits aus der Ferne über Ihren Unfall in Kenntnis zu setzen. Danach ziehen Sie die Warnweste an. Diese sollte unbedingt in der unmittelbaren Nähe des Fahrers zu finden sein – beispielsweise im Handschuhfach. Der Kofferraum ist für die Warnweste ungeeignet, da Sie in der Regel vorher aus dem Auto aussteigen müssen, um die Weste zu erreichen.

Danach stellen Sie das Warndreieck auf. Beim Aufstellen sollten Sie die Geschwindigkeit, mit denen die Autos an Ihnen vorbeirauschen, berücksichtigen. Je schneller die Fahrzeuge, desto weiter entfernt sollte das Warndreieck aufgestellt werden.

Innerorts sind dies 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 150 Meter. Die Entfernung lässt sich anhand der Leitpfosten ideal ablesen. Zwischen jedem Begrenzungspfahl liegen etwa 50 Meter.

 

Muss ich die Polizei rufen?

Kommen Personen bei einem Unfall zu schaden, haben Sie die Pflicht die Polizei oder den Notarzt zu alarmieren. Selbst wenn die Person scheinbar unversehrt ist, sollten Sie einen Krankenwagen rufen – um mögliche Spätfolgen zu verhindern.

Die Polizei kümmert sich derweil um die Unfallaufnahme und sichert möglicherweise die Unfallstelle zusätzlich ab. Ob Sie die 110 oder 112 anrufen ist dabei zweitrangig. Beide Dienststellen vermitteln jeweils untereinander.

Es gibt jedoch auch Szenarien, in denen Sie sich einen Anruf bei der Polizei sparen können. Bei einem kleinen Blechschaden ist ein Anruf nicht nötig. Wichtig ist jedoch, die Daten des Unfallverursachers aufzunehmen – für mögliche Rückfragen.

 

Daten austauschen

Nach einem Unfall sollten Sie ruhig und sachlich mit dem Unfallgegner umgehen. Dieser steht möglicherweise ebenfalls noch unter Schock. Sowohl bei einem kleinen als auch bei einem größeren Sachschaden ist das Dokumentieren des Unfallhergangs und das Sammeln der Daten des Unfallgegners besonders wichtig.

Warum die Dokumentation so wichtig ist? Stellt sich im Nachhinein ein größerer Schaden heraus, bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Daher sollten Sie nach einem Unfall unbedingt die Daten – das heißt den Namen, die Anschrift und die Versicherungsinformationen – austauschen. Zudem benötigen Sie die Daten, um einen entstandenen Schaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet zu bekommen.

 

Unfallgegner (Namen & Anschrift)

Sind Sie der Geschädigte bei einem Unfall, dann sollten Sie sich die Daten des Unfallgegners beschaffen. Rückt der Unfallgegner seine Daten heraus, dann ist ein Anruf bei der Polizei nicht nötig.

Ist der Unfallverursacher dahingegen nicht gewillt, seine Daten herauszurücken, um später den Schaden der Versicherung zu melden, liegt es an Ihrem eigenen Ermessen, die Polizei kontaktieren. Die Polizei kann den Unfallhergang rekonstruieren und diesen gegebenenfalls an die Versicherung vermitteln, um einen möglichen Versicherungsbetrug im Vorhinein auszuschließen.

Ist der Unfallgegner gewillt, seine freiwillig herauszugeben, dann sollten Sie sicher gehen, alle relevanten Informationen einzuholen:

  • Vor- und Zuname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • KfZ-Kennzeichnen
  • Zeugen (Namen & Anschrift)

Falls bei dem Unfall Zeugen zugegen waren, dann sind diese für den Unfallhergang besonders zweckdienlich. Zwar sind Zeugen nicht immer ein zuverlässiges Mittel, um den Unfallhergang authentisch nachzubilden, etwas Gewicht bringen Sie in die Sachlage dennoch mit ein.

Bei kleinen Verkehrsunfällen und Blechschäden sind Zeugen oft schwer auszumachen. Diese sind nämlich nur nach § 142 StGB strafrechtlich verpflichtet am Unfallort zu bleiben, wenn Sie selbst daran beteiligt waren. Lassen sich Zeugen finden, sind vor allem die Namen und Anschriften von Interesse.

Entfernen sich nicht beteiligte Zeugen vom Unfallort ist im Idealfall das amtliche Kennzeichen zu notieren.

 

Fotos & Unfallskizze

Um eine gewisse Beweiskraft geltend zu machen, sind ein Unfallbericht sowie eine Unfallskizze immens hilfreich. Im Europäischen Unfallbericht befinden sich alle nötigen Daten, um den Unfallhergang im Detail zu schildern und zu rekonstruieren. Hier machen Sie Angaben zum Fahrzeug A und beteiligten Fahrzeug B.

Darüber hinaus befindet sich am Ende ein Feld für die Unfallskizze. Es gibt keine fixen Vorgaben, wie diese Skizze anzufertigen ist. Sie sollte jedoch alle eingezeichneten Elemente gut zu erkennen geben. Neben den beteiligten Fahrzeugen sind in der Unfallskizze zudem die Lage, mögliche Unfallspuren sowie die vorhandenen Verkehrsschilder anzumerken.

Dies erleichtert die Arbeit eines Dritten – beispielsweise eines Gutachters. Neben der Unfallskizze sind Fotos der Unfallstelle und Unfallschäden immens Wichtig.

Fotografieren sollte man aus verschiedenen Perspektiven und alle Schäden (Autos, Gebäude & und andere Sachschäden) die durch den Unfall entstanden sind, damit die Versicherung sich ein noch genaueres Bild des Unfallgeschehens und -schaden machen kann.

 

Unterschrift von Zeugen und Unfallgegnern

Damit Sie sich vor allen Eventualitäten schützen, ist es empfehlenswert, die Unterschrift der Beteiligten (des Unfallgegners) sowie möglicher Zeugen einzuholen. Die Unterschrift des Unfallgegners kann auf einem eigens von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Unfallberichts hinterlegt sein.

Da sich nicht in jedem Auto solch ein Bericht findet, ließe sich der Unfallhergang auch kurz auf einem Blatt Papier festhalten. Sowohl die Zeugen als auch der Unfallgegner und Geschädigte sollten sich auf diesem Dokument verewigen.

Die Namen und Anschriften der Zeugen sind vorab in Kenntnis zu bringen. Zeugen später ausfindig zu machen, stellt eine Sisyphusarbeit dar.

 

Wer räumt auf?

Nach dem Unfall – je nachdem wie groß dieser ausfällt – stellt sich die Frage nach den Aufräumarbeiten. Wer steht in der Pflicht? Der Geschädigte oder der Unfallverursacher?

Sollte es sich bei dem Unfall um einen geringen Blechschaden handeln, so räumen der Geschädigte und Unfallverursacher gleichermaßen die Blechteile oder Scherben auf.

Handelt es sich um einen größeren Unfall, übernimmt die Feuerwehr die Aufräumarbeiten. Das gilt beispielsweise auch nach dem Auslaufen von Öl oder anderen Substanzen.

 

Auto Abschleppen! – Wer schleppt ab (Geschädigter & Schädiger?)

Kostspielig kann es beim Abschleppen des Autos werden. Wenn Ihr Unfall nicht glimpflich abgelaufen ist, bleibt oft nur das Abschleppen des Unfallwagens. Vor allem bei Unfällen auf der Autobahn berechnen Abschleppunternehmen oft hohe Gebühren. Doch wer trägt die Kosten dieses Transports?

Muss der Geschädigte oder Schädiger die Kosten für das Abschleppen tragen? Um die Kosten möglichst gering zu halten, sollten die beschädigten Autos nur bis zur nächsten Werkstatt gebracht werden.

Anders sieht dies möglicherweise bei einem Garantiefall aus. Dann ist eine Lieferung auch in eine andere Stadt möglich. Sämtliche Unfallkosten sind vom Unfallverursacher zu tragen. Das Abschleppen übernimmt in der Regel die Voll- oder Teilkasko.

 

Ablauf mit der KfZ-Versicherung (Geschädigter & Schädiger)

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, dann muss der Unfallverursacher Kontakt zu seiner Haftpflichtversicherung aufnehmen. Dieser ist laut § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (ABK) dazu verpflichtet, den Unfall bei seiner Versicherung zu melden.

Weigert sich der Unfallgegner dahingegen, erreichen Sie den Zentralruf der Autoversicherer über die Telefonnummer 0800 25 026 00. Über diese Nummer finden Sie die Versicherung des Unfallgegners heraus. Dazu benötigen Sie aber den Vor- und Zunamen des Verursachers sowie die Anschrift und das amtliche Kennzeichen. Zudem geben Sie das Datum des Unfalls durch.

Nachdem die Beteiligten den Unfall ihrer Versicherung gemeldet haben, beginnt die Schadensregulierung.

Damit Ihnen keine weiteren Unannehmlichkeiten entstehen, sind Sie dazu angehalten, den Unfall binnen einer Woche bei der KfZ-Versicherung zu melden. Je eher Sie den Unfall melden, desto besser. Eine Frist von 48 Stunden gilt bei besonders schweren Verletzungen sowie Todesfällen. Neben der Kfz-Versicherung ist hier zusätzlich die Unfallversicherung zu benachrichtigen.

Es kann zudem ratsam sein, die Rechtsschutzversicherung sowie einen darauf spezialisierten Anwalt einzuschalten, sobald Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufgenommen wird. In der Regel arbeiten diese nicht für Ihre Interessen, sondern versuchen Kosten einzusparen.

Nach dem Unfall erfahren Sie in der Regel eine Hochstufung Ihrer SF-Klasse, wodurch Sie für das darauffolgende Jahr einen höhen Beitrag zahlen müssen. Sollte Ihr Versicherungsvertrag einen Rabattschutz beinhalten, verhindert dies eine Hochstufung. Bei kleineren Schäden können Sie diesen möglicherweise selbst begleichen. Dadurch bleiben Sie ebenfalls in Ihrer SF-Klasse.