Das Kindergeld im internationalen Vergleich

Das Kindergeld im internationalen Vergleich

Das Kindergeld im internationalen Vergleich

Das in Deutschland durch den Staat ausgezahlte Kindergeld ist ein fester Bestandteil innerhalb des Familienleistungsausgleichs und gehört damit zu den begründeten Transferleistungen.

Zum einen besteht in dem Kindergeld eine Steuervergütung, die zur Freistellung des Kindes-Existenzminimums der Einkommenssteuer, zum anderen handelt es sich um eine Sozialleistung, sofern die Höhe des Kindergeldes über die notwendige Steuerfreistellung innerhalb des Verfassungsrechts hinausgeht.

Die jeweilige Höhe des Kindergeldes staffelt sich je nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Aktuell beträgt es wenigstens 204 Euro.

Doch, wie sehen die Regelungen hinsichtlich des Kindergeldes im internationalen Vergleich aus? Soviel schon einmal vorweg: Mehr Kindergeld als in der Bundesrepublik gibt es aktuell nur für luxemburgische Familien.

 

Die Regelungen in Deutschland

Das Thema der Kindergeldzahlung wird oft emotional diskutiert. Besonders, seit vor einiger Zeit bekannt wurde, dass immer mehr ausländische Empfänger die Zahlungen des Kindergeldes erhalten. Im Juni des Jahres 2018 wurde die Unterstützung für 268.336 Kinder gezahlt, die in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der EU leben.

Doch wieviel Geld bekommt eine deutsche Familie pro Kind überhaupt und wie gestaltet sich der europäische Vergleich?

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde in Deutschland die Unterstützung für die Familien um einen geringen Wert von zwei Euro erhöht. Dadurch erhielten die Kindergeldempfänger insgesamt 194 Euro Kindergeld für die jeweils ersten beiden Kinder. Bereits im Monat der Geburt besteht hier der Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes und setzt sich mindestens bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes fort.

Höher ist der Betrag für das Kindergeldzahlungen nur im Westen von Deutschland, nämlich in Luxemburg. Nach Angaben des MISSOC, dem EU System zur gegenseitigen Informationen über den Sozialen Schutz, werden dort 265 Euro pro Monat gezahlt. Dieser Betrag erhöht sich, desto älter das Kind wird.

 

Die Regelungen im europäischen Ausland

In Schweden gilt ein ähnliches Prinzip. Der Grundbetrag für das Kindergeld beginnt hier bei 108 Euro. Familien in Frankreich bekommen für das erste und das zweite Kind jeweils 129,86 Euro ausgezahlt. 101 Euro gibt es in Großbritannien für das erste Kind in einer Familie.

Im Durchschnitt erhalten die dänischen Familien pro Quartal für ihr erstes Kind 396,75 Euro. Dies entspricht einer monatlichen Zahlung von 99,19 Euro. Gestaffelt sind die Zahlungshöhen hier ebenfalls nach dem Kindesalter, in den Niederlanden wird dies genauso gehandhabt. Pro Quartal und Kind bekommen die Familien hier rund 244,13 Euro im Durchschnitt.

In Österreich wird das Kindergeld als Kinderbeihilfe bezeichnet. Die höhe der Kinderbeihilfe, die Familien hier in einem Monat erhalten, liegt für das erste Kind bei 135,63. Anders als in Deutschland wird die Höhe der Kinderbeihilfe in Österreich allerdings auch an das Kindesalter angepasst.

Dies ist ebenfalls in Belgien der Fall, wo sich die Höhe der Auszahlungen sogar innerhalb der einzelnen Regionen voneinander unterscheidet. Der Durchschnittswert, den Familien in Belgien pro Monat für das erste Kind erhalten liegt bei knapp 93 Euro.

Auf den hinteren Plätzen des Rankings der Kindergeldzahlungen liegen Tschechien, die Slowakei und Ungarn. Im Durchschnitt gibt es für Familien in Ungarn noch 39 Euro für das erste Kind, kommen die slowakischen Familien lediglich auf 23,68 Euro.

Schlusslicht ist hier Tschechien mit einem Betrag von 23 Euro pro Kind. Allerdings gibt es auch dort eine Variation in den Beträgen, die sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Kindesalter richten.

Es ist also schwierig, über die realen Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten in Europa eine Aussage zu treffen. Die Unterschiede in den einzelnen Sozialsystemen sind sehr stark ausgeprägt. Oft sind hier die Beträge, die für die Kinder ausgezahlt werden, an weitere Faktoren, wie beispielsweise das elterliche Einkommen geknüpft.