IHK-Berufsbildungsausschuss: „Bachelor Professional und Master Professional“ sind Zeichen von Gleichwertigkeit
„Die mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes neu eingeführten Abschlussbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ für die Abschlüsse in der Höheren Berufsbildung bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck. Sie unterstreichen die Praxisnähe und besonderen Kompetenzen von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern.“
Dies erklärte jetzt Wolfgang Paus, Vorsitzender des IHK–Berufsbildungsausschusses, in der Sitzung des Ausschusses bei der Amazone Technologie GmbH & Co. KG in Bramsche.
Die höherqualifizierenden Abschlüsse in der beruflichen Bildung ermöglichen jungen Fachkräften zahlreiche Aufstiegsmöglichkeiten, die denen von Hochschulabsolventen nicht nachstehen. Die neuen Fortbildungsbezeichnungen sind zugleich ein wichtiger Beitrag zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen so insgesamt die Mobilität der Fachkräfte.
Allerdings können „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ auf den Zeugnissen der Absolventen erst dann ausgewiesen werden, wenn die Fortbildungsordnungen des Bundes geändert wurden. Diese Anpassungen müssen jetzt zügig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgenommen werden.
Im Jahr 2019 haben 518 Fachkräfte im IHK-Bezirk eine Fortbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister oder Betriebswirt absolviert. Das sind 35,6 Prozent mehr als im Jahr 2018. Auch in den IHK-Lehrgängen zur Vorbereitung auf die kaufmännischen und gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen ist eine Steigerung der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen.
Mehr als 850 Fachkräfte haben im Jahr 2019 diese Lehrgänge besucht. Das sind rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Diskussion um die neuen Abschlussbezeichnungen hat das Bewusstsein dafür geschärft, dass mit einer beruflichen Fortbildung mehr Führungsverantwortung, attraktivere Gehälter und noch bessere berufliche Entwicklungschancen erreicht werden können.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim