Niedersachsen will landeseigene Gebäude für Solarstrom nutzen

Niedersachsen will landeseigene Gebäude für Solarstrom nutzen

Niedersachsen will landeseigene Gebäude für Solarstrom nutzen

Hannover. „Seit 2017 bezieht Niedersachsen für landeseigene Gebäude 100 Prozent Ökostrom. Nun wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Dächer unserer Gebäude für Photovoltaik-Anlagen nutzen“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

Für rund 3000 landeseigene Gebäude wurde ein Photovoltaikkataster in Auftrag gegeben, das seit Anfang des Jahres vorliegt. Damit wurde für jedes der untersuchten Gebäude die Größe und Neigung der Dachfläche, der mögliche Stromertrag, die nutzbare Wärmemenge für Solarthermieanlagen (Warmwasser) und auch beeinträchtigende Dachstrukturen wie Schornsteine, Lüftungsanlagen, Dachgauben, Bäume erfasst.

Insgesamt wurden Gebäude mit einer Dachfläche von rund 2,6 Mio. m² untersucht. 1,5 Mio. m² davon weisen eine mittlere bis sehr hohe Sonneneinstrahlung (Solarpotenzial) auf und wären prinzipiell für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) geeignet. Untersucht werden muss jedoch in jedem Einzelfall, ob die Statik und die vorhandene Dacheindeckung die Errichtung einer PV-Anlage zulässt. Auch der Denkmalschutz ist ein wesentliches Kriterium.

Hilbers möchte das Potenzial für den Klimaschutz nutzbar machen. Die größte Mobilisierung der Möglichkeit für PV-Anlagen sieht Hilbers in der Aktivierung privaten Kapitals. Daher möchte der Finanzminister die Dachflächen privaten Investoren und Versorgungsunternehmen zur Verfügung stellen.

Hilbers: Wir brauchen neben eigenen Investitionen Privatkapital, um die Energiewende zu schaffen. Dort, wo das Land den Strom kontinuierlich selbst verbrauchen kann, soll es die Dachfläche selbst nutzen. Falls dies nicht möglich sein sollte, sollen die Flächen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ist beabsichtigt, potenzielle Betreiber von PV-Anlagen auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, landeseigene Dachflächen für „Solarstrom“ zu nutzen.

Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Finanzministerium