IHK-Informationsveranstaltung zum „Transparenzregister“
Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim lädt Geschäftsführer bzw. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften am 26. März 2020 von 17:00 bis 19:00 Uhr zur Informationsveranstaltung „Transparenzregister“ in das IHK-Gebäude, Neuer Graben 38 in Osnabrück, ein.
Seit 2017 besteht für in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften die Pflicht, Angaben über ihre sogenannten wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu hinterlegen, sofern diese Informationen nicht bereits elektronisch aus anderen Registern wie dem Handelsregister abrufbar sind.
Dennoch besteht bei vielen Verpflichteten weiter Unsicherheit darüber, unter welchen Umständen welche Informationen im Transparenzregister zu veröffentlichen sind.
Die Informationsveranstaltung soll offene Fragen zum Eintragungsverfahren, den Voraussetzungen, den Gebühren und zu den Neuerungen seit dem 1. Januar 2020 klären.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind unter www.ihkveranstaltungen.de/event/register möglich.
Weitere Informationen: IHK, Karen Frauendorf, Tel.: 0541 353-335 oder E-Mail: frauendorf@osnabrueck.ihk.de sowie unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 162134741)
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim