Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim: Unternehmen gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme bei Emsbüren zurück

Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim: Unternehmen gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme bei Emsbüren zurück

Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim: Unternehmen gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme bei Emsbüren zurück

Die Emsflower GmbH hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Emsbüren“ vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben.

Die Erlaubnis wurde ursprünglich am 28. August 2013 für eine Dauer von fünf Jahren erteilt und zwischenzeitlich bis zum 31. August 2020 verlängert. Sie hatte eine Größe von rund 169 km² und umfasste Flächen in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland.

Das Unternehmen sieht aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit keine Umsetzungsmöglichkeit für ein Erdwärmeprojekt in dem Gebiet. Daher hatte das Unternehmen die Aufhebung des Erlaubnisfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) beantragt.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraumes einen Rohstoff – hier Erdwärme – aufsuchen zu dürfen.

Für technische Maßnahmen und damit konkrete Aufsuchungshandlungen müssten entsprechend dem Bundesberggesetz weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – eingereicht und geprüft werden.

Quelle: Pressemeldung Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie