Niedersächsische Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen

Niedersächsische Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen

Niedersächsische Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen

Die niedersächsischen Finanzämter sind ab Montag, den 16. März 2020 vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Coronavirus-Bekämpfung vorsorglich bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Es geht darum, die dauerhafte Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung möglichst sicherzustellen und eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Dies dient gleichzeitig dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache können in begründeten Einzelfällen weiterhin persönliche Rücksprachen erfolgen.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER ( www.elster.de ) zu verwenden.

Selbstverständlich kann daneben auch weiterhin per Telefon, Telefax oder mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden.

Quelle: Pressemeldung Landesamt für Steuern Niedersachsen