IHK: Gastronomie darf Speisen und Getränke weiter zum Abholen anbieten
Restaurants, Imbisse und Gastronomiebetriebe dürfen Speisen und Getränke unter bestimmten Bedingungen auch jetzt weiter verkaufen. Voraussetzung sind ein Außerhausverkauf sowie eine telefonische oder elektronische Vorabbestellung.
Zudem ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten und es darf sich lediglich eine Person im Ladenlokal auf zehn Quadratmetern aufhalten. Darauf macht jetzt die IHK in Osnabrück aufmerksam.
„Auf unserer Corona–Hotline für Unternehmen erreichen uns zurzeit viele Fragen zur angeordneten Schließung von Restaurants, Eisdielen und Imbissbetrieben“, erklärt Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung. Es sei wichtig zu wissen, dass diese Schließungen nicht generell gelten würden, sondern der Außerhausverkauf weiter erlaubt sei.
Die vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium verfügte Ausnahme bietet den Gastronomiebetrieben damit die Gelegenheit, zumindest in kleinem Rahmen ihr Angebot aufrecht zu erhalten und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.
Die IHK-Krisenhotline für Unternehmen aus dem Bereich Tourismus und Gastronomie ist unter der Telefonnummer 0541 353-540 zu erreichen.
Quelle: Pressemeldung Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim