IHK warnt vor gefälschten Soforthilfeanträgen für Unternehmen
Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim macht auf eine aktuelle Warnmeldung des Landeskriminalamtes (LKA) Niederachsen aufmerksam, nach der Betrüger über gefälschte Soforthilfeanträge im Zusammenhang mit COVID-19 versuchen, an Daten von Unternehmen zu gelangen. Hierfür werden Firmen auf gefälschte Internetseiten gelockt, um dort ihre Daten einzugeben.
Die Betrugsseiten versprechen häufig eine besonders schnelle Auszahlung oder hohe Summen, die angeblich ohne Rückzahlung genehmigt würden. Teilweise wurden Unternehmen bereits gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die betrügerischen Seiten verwiesen. Die Betrüger geben sich hierbei als Angehörige einer offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus.
Das Vortäuschen, eine offizielle Stelle zu sein, um so an sensible Daten zu kommen, welche für weitere Straftaten genutzt werden können, ist eine auch vor COVID-19 bereits häufig genutzte Strategie. Diese wird insbesondere in der aktuellen Notlage, in der sich viele Unternehmen befinden, in perfider Weise eingesetzt.
Die IHK rät Unternehmen, die Soforthilfen beantragen möchten, sich direkt an die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) zu wenden. Die NBank verschickt – im Gegensatz zu unseriösen Anbietern – keine Anträge.
Die IHK rät Unternehmen zur Vorsicht, sollten sie telefonisch oder per E-Mail unaufgefordert von einer angeblich offiziellen Stelle kontaktiert werden. Sensiblen Daten sollten nicht übermittelt werden, ohne die Authentizität des Anbieters bzw. Anrufers zu überprüfen. Die IHK rät dazu, sich im Zweifel den Namen und die Telefonnummer des Anrufers zu notieren, um diese Informationen in Ruhe zu verifizieren.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim