UPDATE: Details bekannt – Niedersachsen revidiert Kontaktverbots – Verordnung vom 03.04.2020

Niedersachsen revidiert Kontaktverbots – Verordnung vom 03.04.2020

Hannover 04.04.2020: Die am 03.04.2020 veröffentliche Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte wird in Teilen revidiert. Dies berichtet die NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) und und ist parallel aus internen Kreisen aus Hannover zu vernehmen.

Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen. Sie ist am 04.04.2020 in Kraft getreten und wird heute in Teilen revidiert werden.

 

Details der Korrektur der Verordnung vom 03.04.2020:

Die Niedersächsische Landesregierung hat soeben (14.48 Uhr) diese Erweiterung auf  der Website veröffentlicht.

Zitat:

Korrektur der gestern veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte
Gestern (03.04.2020) ist eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht worden. Diese Verordnung enthält beispielsweise die Neuregelung, dass Bau- und Gartenmärkte jetzt doch geöffnet haben können.

In einem Punkt schießt die Verordnung jedoch über das Ziel hinaus und muss korrigiert werden: Aus dem Verordnungstext kann man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellation erlaubt seien. Das gelte, so der Verordnungstext, ebenso für das gegenseitige Besuchen engster Freunde.

Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.

Nichtsdestotrotz bitten wir die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren. Es bleibt dabei: die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns gelingen, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Deshalb halten Sie bitte weiter Abstand voneinander!

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zitat Ende

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Baumärkte und Gartencenter bleiben geöffnet

Die Niedersächsische Landesregierung  wird also eine neue Ausgestaltung der Besuche von Freunden und Bekannten vornehmen. Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten werden weiterhin erlaubt bleiben.

Folgt man dem Text der Landesregierung, werden keine Veränderung im Bereich der Öffnungen der Bau- und Gartencenter vorgenommen werden.

Wir werden die offizielle Pressemeldung sobald sie vorliegt veröffentlichen.