IHK-Statement zu neuer Verordnung der Landesregierung

IHK-Statement zu neuer Verordnung der Landesregierung

IHK-Statement zu neuer Verordnung der Landesregierung

Carola Havekost, Geschäftsführerin der Oldenburgischen IHK für den Bereich Handel:

„Das Land Niedersachsen hat heute den Beschluss von Bund und Ländern vom 15. April in eine neue Verordnung umgesetzt. Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen greift ab dem 20. April. Die bisher geschlossenen Einzelhandelsbetriebe dürfen danach jetzt unabhängig vom Sortiment bis zu einer tatsächlichen Verkaufsfläche von 800 m² öffnen.

Das heißt, dass auch größere Geschäfte dann öffnen können, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern. Wir begrüßen diese neue Regelung unter Wettbewerbsgesichtspunkten als einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum vorsichtigen Wiederanfahren der Wirtschaft. Es gilt nun für jeden Einzelhandelsbetrieb, diese Möglichkeiten unter strenger Einhaltung von Hygieneanforderungen mit Augenmaß zu nutzen.

Ziel muss es sein, die COVID-19 Fallzahlen auf Dauer weiter einzudämmen. Die Situation für Gastgewerbe, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft bleibt deswegen unverändert. Wir können dies nachvollziehen. Dennoch müssen bei der nächsten Überprüfung der Regelungen – in Abhängigkeit von der Entwicklung der COVID-19 Fallzahlen – unbedingt auch für diese Branchen Perspektiven aufgezeigt werden.

Wichtig zu wissen ist für Gewerbetreibende, dass die Niedersächsische Verordnung von den Kommunen im eigenen Ermessen noch weiter konkretisiert werden kann. Die IHK empfiehlt Händlern, im Zweifel einmal mehr Kontakt aufzunehmen mit dem Ordnungsamt ihrer Kommune. Wir verstehen die Neuregelung auch als Probelauf für weitere Lockerungen insbesondere für die Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft.“

Quelle: Pressemeldung IHK Oldenburg