47 Millionen Euro für digitale Endgeräte zur Ausleihe an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler

47 Millionen Euro für digitale Endgeräte zur Ausleihe an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler

47 Millionen Euro für digitale Endgeräte zur Ausleihe an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler

Digitalpakt in Niedersachsen entwickelt hohe Dynamik

Niedersachsen erhält 47 Millionen Euro für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, die sich kein Tablet, Notebook oder Laptop leisten können. Das hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Freitag in Hannover erklärt.

Hintergrund ist das 500-Millionen-Euro-Programm des Bundes zur Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern. Über die Umsetzung des Programms haben sich Bund und Länder heute verständigt. Demnach soll die Abwicklung über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule erfolgen. In der nächsten Kabinettssitzung wird sich die Landesregierung mit der entsprechenden Zusatzvereinbarung befassen.

„Das ist ein starkes und dringend notwendiges Signal“, kommentierte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Tonne wies auf folgendes hin: „Schule in Corona-Zeiten organisieren wir als Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Es ist aber Realität, dass die individuellen sozialen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse, ungleiche Möglichkeiten erzeugen. Wir müssen gegensteuern, damit der Lern- und Unterrichtserfolg der Schülerinnen und Schüler die sich kein Endgerät leisten können, nicht gefährdet wird. Das Programm ist dabei nicht das Ende, aber ein guter Anfang.“

Die Schulträger sollen für die Schulen Tablets, Notebooks oder Laptops beschaffen können – diese werden dann leihweise den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zur Verfügung gestellt. Der Bund führt zudem Gespräche mit Mobilfunkanbietern, um nach Lösungen für Schülerinnen und Schüler zu suchen, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf eine bestehende Netzanbindung zugreifen können und auch insoweit der Unterstützung bedürfen.

Derweil werden stärker als bislang derzeit Mittel aus dem DigitalPakt Schule abgerufen. Allein in den vergangenen zwei Wochen ist das bewilligte Fördervolumen um rund 60 Prozent gestiegen und liegt derzeit in Niedersachsen bei insgesamt rund 23 Millionen Euro.

„Durch die Corona-Pandemie sehen wir auch hier eine veränderte Dynamik. Gerade in dieser Krise wird einmal mehr deutlich, wie wichtig eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur ist. Neben dem analogen Lernen wird die digitale Komponente derzeit immer bedeutsamer. Die Mittel ermöglichen den Schulen, das Lernen im digitalen Wandel für ihre Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Ich gehe davon aus, dass die Antragsdynamik weiterhin hoch bleiben wird“, so Kultusminister Tonne.

Mehr als 500 Anträge wurden seit dem Beginn der Antragstellung im August 2019 bewilligt, weitere 100 sind aktuell in Bearbeitung. In den vergangenen zwei Wochen allein wurden 215 Anträge mit einem Fördervolumen von 8,7 Millionen Euro positiv beschieden.

„Mit den Mitteln aus dem DigitalPakt können die bewährten Lernformen sinnvoll ergänzt werden und tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler fit für das digitale Zeitalter zu machen“, ergänzt Kultusminister Tonne.

Für das Land und die niedersächsischen Schulträger stehen über den DigitalPakt insgesamt rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, von denen rund 470 Millionen Euro direkt den Schulträgern und Schulen zugutekommen. In Niedersachsen wird der vom Bund vorgesehene Eigenanteil von 10 Prozent komplett vom Land übernommen, was eine zusätzliche Unterstützung für die Schulträger darstellt.

In der jetzigen Corona-Pandemie wurde die Anschaffung von mobilen Endgeräten aus dem DigitalPakt Schule vereinfacht, womit Schulträger aktuell schneller mobile digitale Endgeräte beschaffen können, die dann den Schülerinnen und Schülern vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.

Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen.

„Durch das transparente Verfahren bei der Antragstellung weiß jeder Schulträger schon jetzt, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen“, betonte Tonne.

Insgesamt gibt es in Niedersachsen 645 Schulträger bei einer Gesamtzahl von mehr als 3.000 Schulen.

Quelle: Pressemeldung Nds. Kultusministerium