Hotelreinigung – Worauf Hoteliers bei der Beauftragung eines Dienstleisters achten sollten

Hotelreinigung - Worauf Hoteliers bei der Beauftragung eines Dienstleisters achten sollten

Hotelreinigung – Worauf Hoteliers bei der Beauftragung eines Dienstleisters achten sollten

Wirtschaftlichkeit und Professionalität verspricht sich ein Auftraggeber, wenn Dienstleistungen an einen Drittanbieter vergeben werden. Outsourcing wird die Delegation von einzelnen Arbeitsschritten an Außenstehende genannt.

Deren Spezialisierung wird als Garant für eine qualitativ hochwertige und zugleich kostengünstige Umsetzung der Aufgaben gesehen. Obwohl vor allem größere Unternehmen immer mehr Arbeit an externe Dienstleister vergeben, setzt sich das Konzept allmählich ebenfalls bei mittelständischen Firmen und sogar Start-Ups durch.

 

Externe Dienstleister bieten vielen Vorteile bei der Hotelreinigung

In der derzeitigen Situation stehen Gastronomie, Tourismus und Hotellerie wegen der Corona-Pandemie unter zusätzlichem Druck.

Es gibt zwar bereits Perspektiven, um die wirtschaftliche Lage von Hoteliers, Reiseveranstaltern sowie Gastronomen zu verbessern – zu nennen wäre hier das in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Baden-Württemberg angedachte Drei-Phasen-Konzept – trotzdem müssen Hoteliers unterstützende Maßnahmen nun noch stärker in Betracht ziehen als vorher.

Das Outsourcing der Hotelreinigung eröffnet hierbei durch folgende Vorteile neu Handlungsspielräume:

  • Die Fixkosten werden aus mehreren Gründen reduziert. Einerseits besteht die Möglichkeit, den Dienstleister nur nach Bedarf zu beauftragen, andererseits sind die Arbeitnehmer des externen Unternehmens aufgrund ihrer aufgabenspezifischen Spezialisierung effizienter.
  • Die Haftung verlagert sich von den Auftraggebern auf die Reinigungsfirma. Diese muss eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Erbringung der Arbeitsleistung gewährleisten.
  • Die Kapazitäten des Hotelpersonals können dort genutzt werden, wo sie gefordert sind. In der derzeitigen unsicheren gesellschaftlichen Gegebenheit, aber auch im „normalen“ Wirtschaftsgeschehen, sind flexible Strukturen von Vorteil.
  • Ein externer Dienstleister ist in der Lage, schnell und im Detail Wissen über die Reinigungsmittel und die Vorgänge zu liefern. Selbst sehr gut ausgebildete Hoteliers profitieren von dem Expertenwissen einer Reinigungsfirma.

Die Anbieter externer Reinigungsservices haben sich deutschlandweit etabliert, sodass man auf regionale Firmen zurückgreifen kann. Es gibt beispielsweise Möglichkeiten der externen Hotelreinigung in Hamburg, München, Heidelberg und Berlin.

 

Besonderheiten bei der Beauftragung eines Dienstleisters

Am wichtigsten ist der Grundsatz, niemals seine wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit zu verlieren. Dies beinhaltet, dass man, selbst bei der Beauftragung einer externen Reinigungsfirma, als Hotelier weiterhin Reinlichkeitsmaßnahmen und -anforderungen an die festangestellten Mitarbeiter kommuniziert.

Nicht unerheblich ist zudem die vertragliche Vereinbarung einer Verschwiegenheitserklärung, die die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen auch durch die Angestellten eines Drittanbieters klar untersagt. Der Einblick, den diese bei der Reinigung von gegebenenfalls Restaurant, Küche, Hotelzimmern, Lobby und Wellnessbereichen erhalten, ist teilweise immens. Um Missverständnissen, die die Arbeitsprozesse des Hotels negativ beeinflussen, zuvorzukommen, ist beim Outsourcing ein Höchstmaß an Kommunikation mit dem Dienstleister anzustreben.

Der zusätzliche Zeitaufwand für den allgemeinen Informationsaustausch, insbesondere allerdings für koordinative Briefings, ist nicht unerheblich. Ein Mangel in diesem Arbeitsprozess kostet auf lange Sicht das Hotel potenziell sehr viel Geld. Weitere Punkte, die unbedingt vertraglich festgehalten und anwaltlich geprüft werden sollten, sind:

  • Datenschutzrechtliche Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden.
  • Arbeitsrechtlich sind externe Mitarbeiter nicht weisungsgebunden, da sie ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Ihnen steht es außerdem frei, weitere Subunternehmer heranzuziehen.
  • Der sozialversicherungsrechtliche Status aller Beteiligten ist zu klären, vor allem, um den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit auszuschließen.

 

Hoteliers sollten sich absichern

Die Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Hotelreinigung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Anfänglich gilt es jedoch, die Vor- und Nachteile sorgsam abzuwägen.

Fällt die Entscheidung für das Outsourcing der Hotelreinigung, müssen mit Blick auf die zukünftige Zusammenarbeit arbeits-, sozial- und datenschutzrechtliche Voraussetzungen geklärt werden. Dies sollte mit der optimalen Einbindung des Drittanbieters in die Arbeitsprozesse des Hotelpersonals vereinbar sein.