Kultusminister Tonne überreicht in Bassum Bewilligungsbescheide in Höhe von 41.000 Euro
Die Stadt Bassum hat aus den Händen von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zwei Bewilligungsbescheide aus dem DigitalPakt Schule erhalten: Mit 21.000 Euro für die Grundschule Bramstedt und 20.000 Euro für die Grundschule Petermoor werden die Anschaffung von Tabletcomputern nebst Zubehör gefördert.
Für den Schulträger der beiden Grundschulen nahmen Bürgermeister Christian Porsch und Erster Stadtrat Norbert Lyko die Bewilligungsbescheide entgegen.
Kultusminister Tonne: „Mir ist wichtig, dass über den DigitalPakt alle Schulen in ganz Niedersachsen gefördert werden. Das gilt insbesondere auch für unsere Grundschulen in der Fläche. Ich freue mich, dass wir den schon jetzt sehr großen Einsatz der Schulen und des Schulträgers für die Medienbildung der Schülerinnen und Schüler hier in Bassum zusätzlich unterstützen können. Die passende Ausstattung ist ein ganz wesentlicher Baustein, damit Schülerinnen und Schüler im Zusammenspiel mit der pädagogischen Umsetzung schon früh fit gemacht werden für ihre Zukunft. Bei den Schulleitungen und beim Schulträger bedanke ich mich recht herzlich für dieses wichtige Engagement.“
Bürgermeister Porsch freute sich einerseits über die Zuwendungsbescheide, andererseits darüber, dass Minister Tonne es sich nicht hatte nehmen lassen, in Bramstedt die Bescheide persönlich zu übergeben. Er machte weiter deutlich, dass eine zukunftsfähige digitale Ausstattung gerade der Schulen bei uns im ländlichen Raum unabdingbar ist und der Bund sowie das Land die Kommunen dabei ausreichend finanziell unterstützen müssen.
Über den DigitalPakt Schule erhält das Land Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung.
Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Das bewilligte Fördervolumen liegt derzeit in Niedersachsen bei insgesamt rund 26 Millionen Euro.
Quelle: Pressemeldung Nds. Kultusministerium