Generationswechsel im Unternehmen: IHK informierte in Online-Veranstaltung über Absicherung des Unternehmensvermögens

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Generationswechsel im Unternehmen: IHK informierte in Online-Veranstaltung über Absicherung des Unternehmensvermögens

Die optimale Absicherung des Unternehmensvermögens im Rahmen der Unternehmensnachfolge war Thema eines gemeinsamen Webinars von Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Wirtschaftsförderung Grafschaft Bentheim und IHK, zu dem sich jetzt rund 40 interessierte Unternehmer angemeldet hatten.

Dabei griff Jochen Büter, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge aus Nordhorn, einen noch immer weit verbreiteten Irrglauben zum Vertretungsrecht durch Familienangehörige auf: „Es gibt kein gesetzliches Recht zur Stellvertretung von Familienangehörigen in Notfällen und Krankheit. Auch die Ehe führt nicht zum Recht, sich gegenseitig vertreten zu dürfen.“ Jeder sollte deshalb Vorsorge treffen, damit im Fall der Fälle die Vertretung des Betroffenen auch ohne das Eingreifen des Betreuungsgerichts sichergestellt ist, mahnte Büter.

Zur Vorbereitung auf einen Vertretungsfall oder die Nachfolge bieten HWK und IHK einen Notfallordner bzw. ein Notfall-Handbuch mit Checklisten und Formularen an. Die Arbeitshilfen sollen Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, um die wichtigsten Informationen zusammenzustellen und notwendige Regelungen – auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Nachfolge – konkret umzusetzen.

Büter gab den Teilnehmern dazu einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten, die bei Betriebsübertragungen zu beachten sind und machte deutlich, dass unter anderem das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz eine Reihe von Steuerbefreiungen und Freibeträgen kennt, die Familienunternehmen für sich nutzen können.

Auch auf die speziellen Aspekte der Betriebsaufspaltung und von Sonderbetriebsvermögen ging Büter ein. So wird eine Kapitalgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung in zwei oder mehr rechtlich selbstständige Betriebe aufgegliedert, die aber aus steuerlicher Sicht personell und wirtschaftlich aneinander gebunden bleiben.

Wird dieser Zusammenhang gelöst, weil nur der Geschäftsbetrieb veräußert oder übertragen wird, kann dies zu einer hohen Steuerforderung führen. Um dies zu vermeiden, sollten Unternehmer frühzeitig prüfen, ob sich die mit der Betriebsaufspaltung verbundenen steuerlichen Nachteile durch eine veränderte Gestaltung vermeiden lassen.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim