Überbrückungshilfe wird dringend benötigt

Überbrückungshilfe wird dringend benötigt 

Überbrückungshilfe wird dringend benötigt

Ab sofort können Unternehmen, die durch die Corona-Krise immer noch erhebliche Umsatzrückgänge hinnehmen müssen, über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer die neue Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket des Bundes beantragen.

„Viele Gastronomen und Einzelhändler, insbesondere aber auch Schausteller, Messebauer und Reisebüros, haben nach wie vor nur geringe oder sogar überhaupt keine Umsätze. Diese mittelständischen Betriebe sind dringend auf Zuschüsse angewiesen, um die kommenden Wochen und Monate überstehen zu können“, sagt Thomas Reyl, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensförderung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Die betroffenen Unternehmen hätten bis zum Beginn der Corona-Krise erfolgreich gearbeitet und mit den staatlich verordneten Betriebsschließungen gesellschaftliche Verantwortung übernommen. Deshalb sei es sachgerecht, wenn sie jetzt einen Teil ihrer Fixkosten erstattet bekommen.

Die entgangenen Umsätze der letzten Monate könnten in den meisten Fällen nicht nachgeholt werden, während die Kosten weitergelaufen seien. Nur mit Darlehen sei den Unternehmen in der aktuellen Situation nicht geholfen. Diese würden eine drohende Insolvenz oftmals nur auf den Beginn der Rückzahlung des Darlehens hinauszögern.

Die maximale Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfe wird von der NBank als niedersächsischem Förderinstitut ausgezahlt.

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hat für ihre Mitgliedsbetriebe zu allen Fragen rund um die Überbrückungshilfe eine eigene Hotline mit der Rufnummer 0541 353-560 geschaltet. Alle wichtigen Informationen rund um die neue Überbrückungshilfe und andere Förderprogramme bietet die IHK außerdem auf ihrer Website unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 4719130).

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim