Kassenumrüstung: Zeit läuft ab

Kassenumrüstung: Zeit läuft ab

Kassenumrüstung: Zeit läuft ab

Viele Firmen betroffen – IHK für Fristverlängerung

Tausende Firmen unserer Region dürften betroffen sein, Handel und Gastronomie vor allem: Sie müssen bis 30. September ihre Ladenkassen so umgerüstet haben, dass diese den Vorgaben des Kassengesetzes entsprechen. Niedersachsen weicht aber von dieser Regelung ab. Darauf macht die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) aufmerksam.

Hintergrund ist, dass die Kassensysteme manipulationssicher gemacht werden sollen, um Steuerbetrug zu verhindern. Dazu ist entweder eine ganz neue Kasse notwendig, oder eine Kasse wird mit neuer Software (technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet. Bislang wurden Verstöße gegen die neue gesetzliche Regelung aber nicht beanstandet.

Das Bundesfinanzministerium hat nun einen weiteren Aufschub über den 30. September hinaus abgelehnt. Ab Oktober sollen Verstöße durch die Steuerbehörden geahndet werden können. Einige Länder, unter anderem Niedersachsen, geben den Unternehmen aber mehr Zeit. Treffen besondere Härten zu, wird die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

„So berechtigt es ist, Manipulation auch durch eine technische Lösung grundsätzlich auszuschließen, das ist ein Affront gegenüber der breiten Masse der ehrlichen Firmen. Denn viele Betriebe aus Handel und Gastronomie haben jetzt andere Sorgen“, so Carola Havekost, Geschäftsführerin für Handel bei der Oldenburgischen Industrie- Handelskammer (IHK).

„Für sie ist eine Kassenumrüstung in Corona-Zeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung. Hinzu kommt, dass Lieferprobleme bei Kassenhändlern möglich sind. Daher begrüßen wir sehr, dass Niedersachsen eine eigene Härtefallregelung geschaffen hat, um die Frist um weitere sechs Monate auf den 31. März 2021 zu verlängern. Das entspricht auch unserer Forderung.“

Quelle: Pressemeldung Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer