Niedersachsens Veranstaltungsbranche wartet auf Perspektiven
IHKN hält die Weiterentwicklung des Stufenplans für erforderlich
Für die Eventbranche in Niedersachsen spitzt sich die Lage mehr und mehr zu, stellt die IHK Niedersachsen (IHKN) fest. Grund dafür sei vor allem, dass den zugehörigen Unternehmen weiterhin konkrete Perspektiven fehlten.
Seit März sind größere Businessveranstaltungen wie Azubimessen, Firmenjubiläen oder Kundenevents zu Produktvorstellungen sowie größere Konzerte, Aufführungen oder sonstige Events, wie Straßen-, Stadt- oder Dorffeste nach niedersächsischer Verordnung unzulässig. Zuletzt waren solche Festveranstaltungen gleichsam mit Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bis zum 31. Oktober verboten worden.
Dies hat laut IHKN anhaltend negative Konsequenzen für die dazugehörigen Dienstleister, darunter Schausteller, Veranstalter, Caterer, Bühnen- und Tontechniker, Verleiher von Zelten, Bühnen- und Messebauer, aber auch zahlreiche Solo-Selbständige, wie Fotografen, Hochzeitsplaner sowie Musiker und Künstler.
„Seit dem Lockdown liegt das Umsatzniveau der Eventbranche in vielen Fällen bei null. Wer Märkte, Konzerte, Volksfeste oder Businessevents organisiert, der geht in diesem Jahr in den meisten Fällen leer aus. Umso besorgniserregender, dass für diesen wichtigen Teil der Wirtschaft, der zudem maßgeblich zu unser aller kulturellem Leben beiträgt, nach wie vor Perspektiven fehlen“, zeigt sich Meike Bielfeldt, zukünftige Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN) besorgt.
Die IHKN fordert daher eine konsequente Weiterentwicklung des so genannten niedersächsischen Stufenplans, mit der auch Events – wenn auch unter anderen Bedingungen als zuvor – wieder möglich sein sollen. So zum Beispiel Dorf-, Stadt- und Straßenfeste, die nach niedersächsischer Rechtslage weiterhin verboten sind.
„Gerade im ländlichen Raum sind solche Feste für die Vitalität der Innenstädte und Ortskerne sowie für das Marketing und die überörtliche Sichtbarkeit der Kommunen und der dort ansässigen Unternehmen wichtig“, sagt Martin Bockler, IHKN Sprecher für den Handelsbereich. „Unter Maßgabe von Hygienekonzepten, kontrolliertem und dokumentierten Einlass sowie unter Einhaltung von Abständen sollte die niedersächsische Verordnung daher auch die baldige Freigabe von Dorf-, Stadt- und Straßenfesten berücksichtigen“, so die Forderung der IHKN.
In Deutschland wurden allein im Jahr 2018 von Schaustellern auf Volksfestplätzen Umsätze in Höhe von 4,75 Milliarden Euro und auf Weihnachtsmärkten in Höhe von 2,88 Milliarden Euro erzielt und hiermit die wirtschaftliche Existenz von rund 5.300 Schaustellerunternehmen mit ihren 31.800 Beschäftigten gesichert. Die wirtschaftliche Bedeutung ist umso höher, wenn die Geschäfte von Markthändlern, des örtlichen Einzelhandels und der Gastronomie mitberücksichtigt werden, die zugleich von der Durchführung von Festveranstaltungen profitieren können.
Insgesamt spielt Planungssicherheit für die Organisatoren und Akteure von Veranstaltungen eine besonders wichtige Rolle. „Selbst kleinere Festveranstaltungen benötigen oft drei Monate oder mehr für eine optimale Planung. Und gerade das dritte und vierte Quartal eines Jahres ist für die Branche aufgrund der vielerorts stattfindenden Herbstmärkte, Schützenfeste sowie Weihnachtsmärkte existenziell“, erklärt Christian Scheffel, Sprecher der IHKN für die Dienstleistungswirtschaft.
„Veranstalter und Schausteller müssen daher jetzt schon wissen, was nach dem 31. Oktober auf sie zukommt, damit für die Vorbereitungen ausreichend Zeit bleibt. Das Gleiche gilt für Organisation von Firmenveranstaltungen und Businessmessen, die ebenfalls unter besonderen Hygienevorkehrungen und Abstandsregelungen sicher durchgeführt werden könnten“, so Scheffel.
Quelle: Pressemeldung IHK Niedersachsen (IHKN)
– Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen –