Als Unternehmer durchstarten: 5 Tipps für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit!

Als Unternehmer durchstarten: 5 Tipps für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit!

Als Unternehmer durchstarten: 5 Tipps für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit!

Deutschland gilt weiterhin als Gründerland – mehr als 40 Start-Ups und Unternehmen werden pro Woche in Deutschland gegründet. Doch schreckt der Prozess der Existenzgründung viele Menschen hierzulande weiterhin ab, so dass sich nicht jeder Arbeitnehmer den Schritt in die Selbstständigkeit zutraut. Dabei ist es gar nicht schwer den Start in die Selbstständigkeit zu meistern.

Wer sich richtig vorbereitet und sich vorab umfassend informiert, schafft es problemlos ein Unternehmen zu gründen. So sollte man sich auf keinen Fall unvorbereitet in das Abenteuer der Existenzgründung werfen, da dies im ‚worst case‘ ein großes Risiko darstellen kann.

Um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, ist es notwendig ein Gewerbe anzumelden. Dies stellt den Start der Selbstständigkeit dar und den Beginn durch verschiedene bürokratische Instanzen. Denn mit einem bloßen Antrag beim Gewerbeamt ist es bei der Existenzgründung längst nicht geschafft. So gibt es einige bürokratische Hürden zu nehmen, ehe man mit seinem eigenen Unternehmen durchstarten kann.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit fünf Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Auf diese Weise gelingt es ohne Probleme und zusätzlichen Stress den Schritt als Unternehmensgründer zu gehen.

 

Tipp 1: Ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

Viele Menschen, die vor der Existenzgründung stehen, fragen sich, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind ein Gewerbe anzumelden. Denn in Deutschland müssen Unternehmer nur ein Gewerbe anmelden, wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder einen Handel damit betreiben. Wer mit dem Handel von Waren und Dienstleistungen Gewinn von mehr als 720 Euro pro Jahr erzielt, ist zur Anmeldung eines Gewerbes beim entsprechenden Gewerbeamt verpflichtet.

 

Tipp 2: Informationen über Steuerabgaben einholen

Die Anmeldung eines Gewerbes geht mit der Abgabe verschiedener Steuern einher. So sind Unternehmensgründer verpflichtet eine Reihe von verschiedenen Steuern beim Finanzamt zu zahlen. So wird unter anderem die Gewerbesteuer fällig, wenn es zur Gründung eines Unternehmens kommt. Für Gemeinden ist die Abgabe der Gewerbesteuer eine Haupteinnahmequelle und muss in der Gemeinde entrichtet werden, in dem auch der Unternehmensstandort liegt. Zudem sind Existenzgründer verpflichtet die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Lohnsteuer und gegebenenfalls auch eine Körperschaftsteuer zu zahlen.

 

Tipp 3: Alle notwendigen Unterlagen parat haben

Neben dem Personalausweis braucht es auch eine Meldebescheinigung bei der zuständigen Behörde. Um die Gewerbeanmeldung einfach und schnell zu erledigen, lohnt es sich auf verschiedene Musteranträge zu Anmeldung eines Gewerbes zu setzen.
Wenn ein Unternehmen zudem im Handelsregister eingetragen werden muss, benötigt es zur Gewerbeanmeldung auch den entsprechenden Handelsregisterauszug sowie einen Gesellschaftsvertrag, der vom Notar beglaubigt wurde.

 

Tipp 4: Behördengänge vorbereiten

Wenn alle benötigten Unterlagen zusammengetragen wurden, müssen Existenzgründer den ersten Weg zum Gewerbeamt oder zum Ordnungsamt antreten. Für den Gewerbeschein werden dann 10 bis 50 Euro fällig. Dabei ist es nicht immer zwingend notwendig persönlich zu erscheinen, auch eine Gewerbeanmeldung per Post oder im Online Bereich ist mittlerweile in vielen Gemeinden üblich.

 

Tipp 5: Kleingewerbe anmelden gilt als Sonderfall

Das Betreiben eines Kleingewerbes hat für Unternehmer eine Menge Vorteile, da hierbei deutlich weniger bürokratischer Aufwand entsteht und einige Steuerabgaben eingespart werden können. Zum Kleingewerbe zählen alle Unternehmen, die keinen kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb bedürfen. Der Jahresumsatz darf dabei im ersten Jahr nach der Existenzgründung maximal 17.500 Euro betragen, im Folgejahr allerdings maximal 50.000 Euro.