Anpassung des Feiertagsfahrverbots durch Niedersachsen und Nordrheinwestfalen für den Reformationstag und Allerheiligen

Anpassung des Feiertagsfahrverbots durch Niedersachsen und Nordrheinwestfalen für den Reformationstag und Allerheiligen

IHKN-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt kommentiert

Anpassung des Feiertagsfahrverbots durch Niedersachsen und Nordrheinwestfalen für den Reformationstag und Allerheiligen

„Die zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der ‚Osnabrücker Erklärung‘ 2019 ausgehandelte punktuelle Entlastung der Logistikbranche für die nicht bundeseinheitlichen Feiertage 31.10. und 1.11. bringen in diesem Jahr erstmals Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen und ihre Fahrer. Jetzt gilt es, die in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gefundene Lösung auf Bundesebene umzusetzen. Ziel muss sein, dass wir eine bundesweit einheitliche Regelung für Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen haben. Hier unterstützen wir Verkehrsminister Dr. Althusmann ausdrücklich in seinem Engagement, die entsprechenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung umzusetzen. Denn dies würde die Verkehrsunternehmen über die Landesgrenzen hinaus nachhaltig entlasten und vielen Fahrern an den Feiertagen eine Rückkehr zu ihren Familien ermöglichen.“

Quelle Pressemeldung von  IHK Niedersachsen (IHKN)