Bremen erfüllt Forderung des Bauhandwerks

Bremen erfüllt Forderung des Bauhandwerks

Bremen erfüllt Forderung des Bauhandwerks

Angesichts der Covid-19-Pandemie vereinfacht Bremen die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ein Gesetz hebt bis zum 31. Dezember 2021 die Wertgrenzen für freihändige und beschränkte Vergabeverfahren an.

In puncto Umsatz, Beschäftigungszahlen und Ausbildungsleistung ist die Bauwirtschaft eine wichtige Stütze der Bremer Wirtschaft. Angesichts der Corona-Pandemie nehmen die vielen kleinen und mittleren, meist inhabergeführten Betriebe des Baugewerbes große Anstrengungen auf sich, um den Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten und die Beschäftigung zu sichern. Gleichwohl werden angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie Investitionen storniert oder verschoben.

Wertgrenzen vorübergehend angehoben

Der Senat hat deshalb ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz zur Einführung vorübergehender vergaberechtlicher Erleichterungen verkündet. Ziel des Gesetzes ist es, nach dem Auftreten der SARS-Covid-19-Pandemie die konjunkturelle Lage zu verbessern. Damit Wirtschaftsunternehmen fortan zügig und kontinuierlich beauftragt werden können, wird die Vergabe öffentlicher Aufträge formell erleichtert. Bis zum 31. Dezember 2021 können öffentliche Auftraggeber demnach ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Aufträge über Bauleistungen mit einem Auftragswert von bis zu 1.000.000 Euro beschränkt und ohne Teilnahmewettbewerb ausschreiben und bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro sogar freihändig vergeben. Liefer- und Dienstleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert bis zu 100.000 Euro im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und mit einem Auftragswert bis zu 3.000 Euro direkt vergeben werden, wenn die Vergabeverfahren bis zum 31.12.2021 begonnen wurden. Vergaberechtliche Bestimmungen auf landesgesetzlicher Ebene, die den erhöhten Wertgrenzen entgegenstehen, sollen für die Geltungsdauer dieses Gesetzes keine Anwendung finden.

Gesetz kommt bremischen Handwerkern zugute

Das Gesetz entspricht einer Forderung des bremischen Handwerks. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen, Andreas Meyer, ist sich sicher , dass die Anhebung der Schwellenwerte für die für die freihändige und beschränkte Vergabe die Vergabeverfahren vereinfacht und dem Handwerk zugute kommen wird.

Quelle Pressemeldung von  Handwerkskammer Bremen