IHK-Verkehrsausschuss: Flickenteppich bei Corona-Sonderregelungen vermeiden

IHK-Verkehrsausschuss: Flickenteppich bei Corona-Sonderregelungen vermeiden

IHK-Verkehrsausschuss: Flickenteppich bei Corona-Sonderregelungen vermeiden

„Wir müssen unbedingt vermeiden, dass jedes Bundesland für das Verkehrsgewerbe unterschiedliche Maßnahmen einführt, um mit der Corona-Pandemie umzugehen. Nur mit einheitlichen Regelungen können wir die Lieferketten zuverlässig aufrechterhalten“, forderte jetzt Ulrich Boll, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Verkehr, bei der digitalen Sitzung des Gremiums. Er betonte, dass die Logistikbranche ihre Leistungsfähigkeit als systemrelevanter Dienstleister im bisherigen Verlauf der Pandemie eindrucksvoll unter Beweis gestellt habe. Die Harmonisierung länderspezifischer Ausnahmeregelungen habe dies unterstützt.

Anlass zur Sorge bereiten den Verkehrsunternehmern jetzt neue Ausnahmeregelungen vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, die bislang nur Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt haben. Die Regelungen gelten dort jeweils bis zum 18. Januar 2021. Seit dem 9. November 2020 existieren zudem neue Einreise- und Quarantäneregeln. Diese sehen zwar einen Ausnahmetatbestand für Lkw- und Busfahrer vor, die sich auf ihren Transporten länger als 72 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben. „Diese Sonderregelungen greifen allerdings nicht für ausländische Fahrer, die nach einem längeren Heimataufenthalt an ihren Arbeitsplatz in Deutschland zurückkehren. Dies stellt unsere Branche angesichts des seit langem bestehenden Fahrermangels vor noch mehr Probleme“, so Boll. Zur Vermeidung einer längeren Quarantäne würden derzeit auch nur Testergebnisse in deutscher, englischer und französischer Sprache anerkannt. Die Anerkennung etwa polnischer Corona-Tests in polnischer Sprache sei mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden.

Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, wies auf zwei wichtige Meilensteine bei der Weiterentwicklung der regionalen Verkehrsinfrastruktur hin. Am 22. Oktober 2020 begannen die Bauarbeiten an zwei weiteren Schleusen der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals. Damit sind nun drei von fünf Schleusen im Bau. Insgesamt ist seitens des Bundesverkehrsministeriums hierfür eine Investitionssumme von 630 Millionen Euro veranschlagt. Das Vorhaben soll die Straßen entlasten und damit zum Klimaschutz beitragen. Darüber hinaus wurde am 26. Oktober 2020 die Planfeststellung für den Lückenschluss der A 33 Nord eröffnet. „Beide Projekte tragen wesentlich dazu bei, die regionale Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher auszubauen. Hiervon profitiert die Wirtschaft doppelt, indem sich die Erreichbarkeit verbessert und regionale Unternehmen an den Aufträgen partizipieren“, so Schweda. Sie wies darauf hin, dass betroffene Unternehmen bis zum 3. Februar 2021 zu diesem für die Region wichtigen Vorhaben Stellungnahmen abgeben können.

Ansprechpartnerin: IHK, Anke Schweda, Tel.: 0541 353-210 oder  E-Mail:  schweda@osnabrueck.ihk.de

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim