IHK warnt vor Verschärfung des Lockdowns

IHK warnt vor Verschärfung des Lockdowns

IHK warnt vor Verschärfung des Lockdowns

Die steigenden Infektionszahlen und die mögliche Verlängerung der Corona-Maßnahmen versetzen die regionale Wirtschaft in Alarmstimmung. Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin am Mittwoch spricht sich die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim deshalb gegen eine Verschärfung des aktuell geltenden Teil-Lockdowns aus.

„Bereits jetzt verzeichnen branchenunabhängig 58 Prozent aller befragten Unternehmen eine sinkende oder komplett ausfallende Nachfrage wegen der Corona-Maßnahmen“, berichtet IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf mit Blick auf eine in der vergangenen Woche durchgeführte IHK-Blitzbefragung zur Auswirkung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen. „Die nun diskutierte Verlängerung verschärft diese schwierige Lage weiter.“

Besonders einschneidende Auswirkungen sind für Unternehmen aus Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel sowie aus der Veranstaltungswirtschaft zu befürchten. „Mit einer Verlängerung des Lockdowns und einer unabsehbaren Öffnungsperspektive müssten viele Unternehmen, die sich über die vergangenen Monate hinweg gerade erst vom ersten Lockdown erholt hatten, weiter um ihre Existenz bangen“, so Graf. Wichtig sei deshalb jetzt aus Sicht der IHK, den von den angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen sofort die Möglichkeit zu geben, die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes (Novemberhilfe) zu beantragen und Abschlagszahlungen zu gewähren. Zudem müsse diese in den Dezember verlängert werden, sofern die Maßnahmen aufrecht erhalten würden.

Laut der aktuellen IHK-Befragung sind knapp ein Drittel der regionalen Unternehmen mit einem Rückgang ihres Eigenkapitals konfrontiert. 17 % berichten von Liquiditätsengpässen, 7 % von einem erschwerten Zugang zu Fremdkapitel und fast jeder 20. Betrieb von einer drohenden Insolvenz. „Vor diesem Hintergrund sollten die Hilfsprogramme des Staates ausgeweitet werden, sodass beispielsweise Solo-Selbständige oder von den Einschränkungen des Lockdowns indirekt betroffene Betriebe ebenfalls mehr zum Zuge kommen können“, sagte Graf. Die aktuellen Planungen zur Überbrückungshilfe III, die ab Januar 2021 zur Verfügung stehen soll, gehen deshalb grundsätzlich in die richtige Richtung. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200.000 Euro pro Monat. Außerdem gibt die neue Überbrückungshilfe Soloselbstständigen mit der sogenannten Neustarthilfe die Möglichkeit, einmalig eine Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro als unbürokratischen Zuschuss zu beantragen.

Darüber hinaus spricht sich die IHK zur Stärkung der finanziellen Basis in den Unternehmen weiterhin für eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf drei Jahre aus, damit Corona-Verluste mit Unternehmensgewinnen der Vorjahre verrechnet werden können. Wichtiger denn je wäre zudem eine umfassende Steuerreform, die mehr als zehn Jahre nach der letzten Reform der Unternehmensbesteuerung nun unbedingt auf die politische Agenda gesetzt werden müsse.

Schließlich warnt die IHK vor einer Schließung der Schulen und der Kinderbetreuungseinrichtungen. „Dies wäre für die Wirtschaft ein schwerer Schlag. Bereits jetzt berichten 44 % der Unternehmen von ausfallenden bzw. fehlenden Mitarbeitern. Flächendeckende Schulschließungen könnten auch Branchen wie die Industrie lahmlegen, die bislang weniger von Corona betroffen waren“, so Graf.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim