IHK-Vollversammlung: „Lieferkettengesetz nur mit Augenmaß“

IHK-Vollversammlung: „Lieferkettengesetz nur mit Augenmaß“

IHK-Vollversammlung: „Lieferkettengesetz nur mit Augenmaß“

Die Bundesregierung möchte noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz beschließen, in dem Leitprinzipien zur Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten der Unternehmen verbindlich festgelegt werden sollen. Dadurch drohen deutschen Unternehmen allerdings neue bürokratische Lasten, zusätzliche Kosten sowie kaum kalkulierbare Haftungsrisiken. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Vollversammlung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim für eine Umsetzung eines nationalen Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtgesetzes mit Augenmaß ein und verabschiedete in ihrer jüngsten Sitzung ein entsprechendes Positionspapier.

„Wir unterstützen die grundsätzlichen Ziele des geplanten Gesetzes. Als ‚Ehrbare Kaufleute‘ ist die Achtung der Menschenrechte für uns selbstverständlich. Zahlreiche Unternehmen übernehmen darüber hinaus schon heute gesellschaftliche Verantwortung entlang ihrer Lieferketten“, sagte IHK-Präsident Uwe Goebel. Allerdings dürften Unternehmen nicht für Sachverhalte außerhalb ihres eigenen Betriebs in Haftung genommen werden.

Der IHK-Vizepräsident und Vorsitzende des IHK-Fachausschusses Außenwirtschaft, Franz-Josef Paus, erläuterte die im Außenwirtschaftsausschuss erarbeitete Position zum geplanten Lieferkettengesetz. „Niemand kann von uns eine Haftung für das Handeln anderer verlangen. Dass wir Unternehmer überwachen könnten, ob der Zulieferer eines Zulieferers in der oft langen Lieferkette die Menschenrechte einhält, ist schlichtweg unrealistisch“, so Paus. Darüber hinaus sollten Zusatzbelastungen, etwa durch bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen begrenzt werden. Schließlich gelte es, nationale Alleingänge zu vermeiden. Er hoffe, dass ein neues Gesetz durch eindeutige Formulierungen auch für Rechtssicherheit sorge.

Zum Hintergrund:

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz) zu verabschieden. Die beteiligten Bundesministerien für Arbeit (BMAS), Wirtschaft (BMWi) und Entwicklung (BMZ) befinden sich zurzeit in internen Abstimmungen zu einem gemeinsamen Eckpunktepapier. Eine Einigung ist in vielen Punkten noch offen. Insbesondere die Frage, ob eine Haftung für Unternehmen enthalten sein wird, befindet sich in der Diskussion.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim