IHK informiert zu Auswirkungen des Brexits im Zollbereich

IHK informiert zu Auswirkungen des Brexits im Zollbereich  

IHK informiert zu Auswirkungen des Brexits im Zollbereich

Um die regionalen Unternehmen bei Fragen rund um den Brexit zu unterstützen, bietet die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim am 15. und 26. Januar sowie am 11. und 22. Februar 2021 Online-Seminare zu den Auswirkungen im Zollbereich an.

Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 kein Teil mehr von EU-Zollunion und EU-Binnenmarkt. Damit entsteht eine neue Grenze in Europa mit der Notwendigkeit, bei der Ein- und Ausfuhr Zollformalitäten zu erledigen und die Ware abzufertigen. Daran ändert auch das kurz vor dem Jahreswechsel vereinbarte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich nichts. Das Abkommen stellt allerdings sicher, dass der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in den meisten Fällen nicht zusätzlich durch Zölle belastet wird. Für die Unternehmen ist das eine gute Nachricht, hätten die Zölle ohne Handelsabkommen doch bis zu 14 Prozent des Warenwertes betragen können. Auf Unternehmen mit Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich kommen trotzdem erhebliche administrative Belastungen zu, allein durch die erforderlichen Zolldokumente und vom EU-Binnenmarkt abweichende rechtliche Regeln.

Anmeldungen zu den vier Webinaren sind über die IHK-Veranstaltungsdatenbank auf www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 384) unter dem Suchbegriff „Brexit“ möglich.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim