Änderungen mit Auswirkungen für Handwerk und Handel – Einige IHK-Betrieb müssen sich an die Handwerkskammer wenden

Änderungen mit Auswirkungen für Handwerk und Handel - Einige IHK-Betrieb müssen sich an die Handwerkskammer wenden
Eines von zwölf Gewerken, das wieder meisterpflichtig ist: Das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk. Foto: www.amh-online.de

Änderungen mit Auswirkungen für Handwerk und Handel – Einige IHK-Betrieb müssen sich an die Handwerkskammer wenden

Oldenburg. Die Handwerkskammer Oldenburg erinnert daran, dass IHK-Betriebe mit handwerklichem Nebenbetrieb noch bis zum 14. Februar 2021 die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle unter einfacheren Bedingungen zu stellen. Hintergrund ist die bundesweite Rückführung von zwölf Berufen in die Anlage A der Handwerksordnung („Meisterpflicht“). Sie hat seit dem 14. Februar 2020 kammerübergreifende Auswirkungen.

 

„Von der Rückvermeisterung sind neben Handwerkskammer-Mitgliedern auch Unternehmen betroffen, die ausschließlich der Industrie- und Handelskammer angehören“, erklärt Berend-Uwe Giesemann. Der Geschäftsbereichsleiter Recht bei der Handwerkskammer Oldenburg ergänzt: „Es geht also um Firmen, die ihren Umsatzschwerpunkt im fachlich verbundenen Handel haben und daneben handwerkliche Leistungen erbringen.“

 

Wer beispielsweise einen Fliesenhandel betreibt und Fliesenverlegerarbeiten ausführt, war bisher in vielen Fällen nicht bei der Handwerkskammer im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen, weil der Handel die umsatzstärkere Tätigkeit darstellte. Gleiches gilt für Werbeagenturen, die Werbeschilder als Lichtreklame selbst herstellen. Generell sieht das Gesetz vor, dass auch weiterhin das entsprechende Handwerk nebenher ausgeübt werden kann und darf.

 

Seit 14. Februar 2020 sind folgende Berufe wieder meisterpflichtig: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatter, Parkettleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

 

Berend-Uwe Giesemann ruft Betroffene dazu auf, den Bestandsschutz im Blick zu behalten. „Bis zum 14. Februar 2021 können sich Betriebe ohne Nachweis der handwerksrechtlichen Voraussetzungen wie den Titel des Meisters, Technikers oder Diplomingenieurs in unsere Handwerksrolle eintragen lassen. Der Aufwand ist noch gering.“ Betriebsinhaber müssen durch die Vorlage von geeigneten Unterlagen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit entsprechende Arbeiten ausgeführt haben.

 

Die Handwerkskammer bietet kostenfreie Beratungsleistungen an. Ansprechpartner ist Harald Bogdanow, Telefon 0441 232-225.