Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030) eingeleitet
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungenim niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030) eingeleitet. Die zu prüfenden Leitungskorridore führen über die Inseln Baltrum bzw. Langeoog und landen an der Küste im Bereich der Gemeinden Dornum sowie Neuharlingersiel an.
Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.
Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:
www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030 .
Die Antragsunterlagen liegen ab dem 21.01.2021 zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg aus. Hier besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen. Aufgrund aktuell möglicher Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie beim Betreten des Landesbehördenzentrums ist vorab ein Termin zur Einsichtnahme unter Tel. 0441/799-2235 zu vereinbaren.
Neben dieser formellen Beteiligung liegen die Unterlagen auch den Gemeinden Baltrum, Langeoog und Dornum sowie der Samtgemeinde Esens vor und können ab dem 21.01.2021 dort eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorab mit der Gemeinde/Samtgemeinde in Verbindung setzen, um angesichts der aktuellen Corona-Lage Einzelheiten zur Einsichtnahme abzusprechen.
Jedermann kann sich zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden auch an die Vorhabenträger, TenneT Offshore GmbH und Amprion Offshore GmbH, weitergegeben.
Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Diese ist bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht unmittelbar gerichtlich überprüfbar), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren.
Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Durch die Weitergabe der Stellungnahmen an die Planungsträger wird darüber hinaus gewährleistet, dass diese bei der weiteren Planung der Amprion und TenneT berücksichtigt werden. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt nicht.