Wiedereingeführte Meisterpflicht: Ohne Eintrag keine Zulassung

Wiedereingeführte Meisterpflicht: Ohne Eintrag keine Zulassung

Wiedereingeführte Meisterpflicht: Ohne Eintrag keine Zulassung

Für zwölf vormals zulassungsfreie Gewerke ist jetzt der Meisterbrief nötig. Die Übergangsfrist für Betriebe mit Bestandsschutz zur Eintragung in die Handwerksrolle endet Mitte Februar 2021.

Im Februar 2020 hatte die Bundesregierung für zwölf Gewerke des Handwerks die in 2004 abgeschaffte Meisterpflicht wieder neu eingeführt. Damit gilt für alle neu gegründeten Betriebe der Behälter- und Apparatebauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Böttcher, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller die Meisterpflicht. Dies bedeutet, dass Betriebe – die Leistungen aus diesen Gewerken anbieten – künftig in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen. Sind sie das nicht, arbeiten sie ohne Zulassung und betreiben Schwarzarbeit.

 

Bei der Handwerkskammer anmelden

Auch Betriebe, die bereits bei der Handelskammer – IHK Bremen und Bremerhaven eingetragen sind und Leistungen aus den genannten zwölf Gewerken bislang zulassungsfrei ausüben durften, müssen sich nun bei der Handwerkskammer Bremen anmelden.

 

Nach Stichtag nur mit Meisterbrief

Generell gilt: Für Tätigkeiten aus den zwölf Gewerken benötigt ein Betrieb entweder einen Meisterbrief oder einen Bestandsschutz. Die Übergangsfrist für den Bestandsschutz endet am 15.02.2021. Danach ist die Eintragung nur noch mit Meisterbrief möglich.

 

Schnellstmöglich handeln

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen, Andreas Meyer, empfiehlt Betrieben, die Leistungen der rückvermeisterten Gewerke anbieten, schnellstmöglich die Eintragung in die Handwerksrolle zu veranlassen, damit es nicht zu einem Eintragungsstau kommt oder die Frist verstreicht.
Presseinformation Meisterbrief bürgt für Qualität

Allgemein wird die so genannte ́Rückvermeisterung` der Gewerke im Handwerk positiv begrüßt. „Der Meisterbrief ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit und Verbraucherschutz im Handwerk. An ihm können sich auch Kunden orientieren. Von Meistern geführte Betriebe sind Studien zufolge wirtschaftlicher stabiler, bilden häufiger junge Menschen aus und überstehen besser konjunkturelle Schwankungen“, sagt Andreas Meyer. Die Bundesregierung begründet die Rückkehr zur Meisterpflicht mit dem Schutz von Leben und Gesundheit, der Sicherung der Ausbildungsleistung sowie der Wahrung von Kulturgütern und unserem immateriellem Kulturerbe.

Quelle Pressemeldung von  Handwerkskammer Bremen