IHK-Finanz- und Steuerausschuss: Corona-Hilfen müssen schneller fließen
Die Corona-Pandemie ist existenzbedrohend für viele Unternehmen. Gerade der Einzelhandel, die Gastronomie, die Tourismus- und die Veranstaltungsbranche sind stark von dem erneuten Lockdown betroffen. Vielfach ist die Liquidität der Unternehmen inzwischen stark gesunken oder aber nicht mehr vorhanden. „Wichtig ist vor allem, dass die Corona-Hilfen zügiger als bisher bei den Unternehmen ankommen, sonst kommt die Hilfe zu spät“, erklärte Angelika Pölking, Vorsitzende des IHK-Finanz- und Steuerausschusses anlässlich der jüngsten Sitzung, die wegen der Corona-Pandemie erneut im Videoformat durchgeführt wurde.
Thema der Ausschusssitzung waren unter anderem die Corona-Hilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe III, die jetzt seit dem 10. Februar 2021 beantragt werden kann. „Das ist eine gute, aber auch überfällige Nachricht, auf die viele Unternehmen schon lange gewartet haben“, so die Ausschussvorsitzende.
Dr. Marc Evers, Referatsleiter beim DIHK in Berlin, erläuterte in der Sitzung einzelne Verbesserungen bei den Hilfsprogrammen, insbesondere für besonders betroffene Wirtschaftszweige wie die Reise-, Veranstaltungs- und Pyrotechnikbranche sowie den Einzelhandel. So könne z. B. der Einzelhandel Abschreibungen auf Saisonware und Wertverluste für verderbliche Ware zu 100 Prozent als erstattungsfähige Fixkosten ansetzen.
Dazu wiesen einzelne Ausschussmitglieder, die etwa als Steuerberater mit der Antragstellung der Überbrückungshilfen befasst sind, auf Ungleichbehandlungen hin. So sei der Großhandel, der ebenso wie der Einzelhandel Saisonware vertreibt, bisher nicht berücksichtigt. Evers sagte zu, auf solche Ungleichbehandlungen im Rahmen der Interessenvertretung in Berlin hinzuweisen.
„Neben Corona-Hilfen brauchen die Unternehmen auch steuerliche Unterstützung“, erklärte Angelika Pölking im Anschluss an die Sitzung. Insofern sei es ein gutes Signal, dass der Koalitionsausschuss am 3. Februar 2021 eine Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro bei Einzelveranlagung bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung beschlossen habe. Dies entspreche einer Verdoppelung der durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz im Juni 2020 eingeführten Erhöhung. „Unternehmen wäre allerdings noch mehr geholfen, wenn der Verlustrücktrag künftig auch in weiter zurückliegende Jahre vorgenommen werden kann“, betonte die Ausschussvorsitzende. Aktuell können Verluste nur in das Vorjahr zurückgetragen werden.
Ansprechpartnerin: IHK, Karen Barbrock, Tel.: 0541 353-335 oder E-Mail: barbrock@osnabrueck.ihk.de
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim