Praxistipp: Parkett – Laminat – Fließen – Fußbodenschutz auf Baustellen und beim Renovieren

Fußbodenschutz auf Baustellen und beim Renovieren

Praxistipp: Parkett – Laminat – Fließen – Fußbodenschutz auf Baustellen und beim Renovieren

Ob Neubau oder Renovierung, der Schutz von Bodenbelägen ist auf nahezu jeder Baustelle ein Thema. Hier erfahren Sie Praxistipps, um Parkett, Laminat oder Fliesenböden bei Ihren Bauarbeiten zu schützen.

 

Mögliche Schutzmaßnahmen für Parkett, Laminat- und Fliesenböden

1. Die Schutzfolie – der Klassiker

Schutzfolien gehören zu den bekanntesten Instrumenten, um die vorhandene Einrichtung vor den unliebsamen Begleiterscheinungen einer Baustelle zu bewahren. Sie sind in jedem Baumarkt zu bekommen, sind günstig und verbrauchen wenig Stauraum. Darüber hinaus sind sie leicht auszulegen, entweder, man verwendet Klebeband oder man gibt etwas mehr Geld für selbsthaftende Folien aus. Aber Achtung: Man sollte darauf achten, ein Klebeband zu verwenden, das die unterliegenden Böden nicht beschädigt.

Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass eine fachmännisch verlegte Folie wenig oder gar keine Atmungsaktivität vorweist. Dies schließt sie für die Verwendung bei frisch verlegten Naturstein- oder Vollholzböden aus. Hier muss zunächst der Kleber oder der Mörtel ausdampfen, da sonst Beschädigungen am Material möglich sind.

2. PE-Folie

+ leicht verwendbar
+ kostengünstig
bietet nur geringen Schutz
nicht für den Schutz neuer Parkett- und Natursteinböden geeignet
geringe Nachhaltigkeit, da nicht wiederverwendbar

3. Das Vlies – Der Allrounder

Fußbodenschutz MalervliesWer auf einen umfassenderen Fußbodenschutz setzt, der kann zum Abdeckvlies greifen – oft Malervlies genannt. Das in Bahnen aufgerollte, meist bunte oder dunkelgraue Vlies ist auf der Unterseite mit einer rutschhemmenden Plastikfolie bespannt, die für Wasserundurchlässigkeit sorgt. Je nach Typ sind Schutzvliese atmungsaktiv und in unterschiedlichen Stärken erhältlich, was sie für schwerere Arbeiten am Haus und auf Naturstein- und Vollholzböden qualifiziert.

Durch die Auslegung in Bahnen gilt es jedoch darauf zu achten, die Ränder sorgfältig abzukleben, um den Feuchtigkeits- und Staubschutz zu garantieren. Hierfür kann man zu hochwertigem Klebeband oder selbstklebenden Vliesen greifen. Nicht-selbstklebende Vliese sind zwar arbeitsintensiver, bieten aber den Vorteil der Wiederverwendbarkeit – ein Pluspunkt in Sachen Nachhaltigkeit.

Abdeckvlies:
+ vielfältige Einsatzmöglichkeiten (leichter Bauschutt, Kratzschutz, Malerflecken)
+ Atmungsaktivität möglich
+ Nachhaltigkeit durch Wiederverwendbarkeit
exaktes Arbeiten beim Auslegen nötig
nur geringer Stoßschutz

4. Hartfaser- und Schaumstoffplatten – Die sichere Nummer

Insbesondere bei Renovierungsarbeiten gilt es alte und hochwertige Böden vor Beschädigungen zu schützen. Um in jedem Fall einen sicheren Schutz gewährleisten zu können, sollten Handwerker hier zu Hartfaser- oder Schaumstoffplatten greifen. Die mit großem Abstand teuerste Variante des Baustellenschutzes schirmt den Boden nicht nur vor Flüssigkeiten wie Mörtel und Farbe, Bauschutt und feinem Baustaub ab. Sondern darüber hinaus vor hohem punktuellem Stoßdruck, der durch schwere Geräte und fallende Werkzeuge entstehen kann. Meist können die Platten auch nach längerem Gebrauch gereinigt und wiederverwendet werden. Durch die hohen Kosten ergibt die Anschaffung bei häufiger Verwendung durchaus Sinn.

Hartfaser- und Schaumstoffplatten:
+ hoher Schutzfaktor für nahezu alle Böden
+ invasive Arbeiten (Betonarbeit, Trockenbauarbeiten) problemlos möglich
+ nachhaltigste Variante, da häufig wiederverwendbar
höherer Aufwand beim Auslegen der Platten
höhere Kosten
nur für professionelle Betriebe rentabel, da ein großer Kostenaufwand durch Anschaffung und Lagerung entsteht.

 

Was aber, wenn trotz Schutzvorrichtungen Schäden am Boden entstehen?

Bei sämtlichen ausführenden Tätigkeiten gilt es, die branchenüblichen Gepflogenheiten, rechtliche Bestimmungen und die Verträge mit den Gewerken zu berücksichtigen. Bei Fußböden ist der Bodenleger dazu verpflichtet, für die Dauer seiner Tätigkeit für den Schutz des Bodenbelags zu sorgen. Erst wenn sämtliche Bindematerialien – etwa Kleber und Mörtel – getrocknet sind und der Boden vollständig begehbar ist, ist er von dieser Pflicht entbunden. Dann kann der Bauherr die Arbeit abnehmen. Grundsätzlich gilt, dass die beauftragten Unternehmen für verursachte Schäden aufkommen müssen. Allerdings sind Bauherren nicht aus der Pflicht genommen: Für die Überwachung und den Schutz der Baustelle ist letztlich der Bauherr verantwortlich.

Fazit
Unabhängig von der Art des Bodens ist bei der Baustelleneinrichtung von vornherein der Schutz des Bodenbelags zu planen, da dies unter Umständen auch ein Kostenfaktor sein kann. Falls Unsicherheit über den besten Bodenschutz besteht, ist es ratsam, einen Fachbetrieb aufzusuchen, der einschlägige Produkte empfehlen kann. Nur dann sind Sie vor Baustellenschäden am Fußboden optimal gefeit.