Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf zum Vorschlag der Stadt Osnabrück, Ausnahmen von der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu ermöglichen

Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf zum Vorschlag der Stadt Osnabrück, Ausnahmen von der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu ermöglichen

Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf zum Vorschlag der Stadt Osnabrück, Ausnahmen von der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu ermöglichen

„Die Stadt Osnabrück versucht einen kreativen digitalen Weg aus dem Lockdown. Lokale Schnelltests, eine neue App-Lösung als Nachweis und die digitale Nachverfolgung sind wichtige Innovationen, die den Unternehmen in Osnabrück helfen würden. Deshalb unterstützen wir die Stadt, beim Land eine Öffnungsklausel bei den strengen Corona-Regeln zu erreichen und damit vor allem den Einzelhandel weiter offen zu halten. Denn damit die Menschen den Einschränkungen durch die Politik überhaupt weiter folgen, müssen sie logisch und verständlich bleiben. Dies ist die Corona-Verordnung des Landes ausdrücklich nicht. Das Infektionsrisiko im Einzelhandel ist nachweislich gering, die wenigsten Infektionsfälle lassen sich hierher zurück verfolgen. Der neue Vorschlag ermöglicht dem stationären Einzelhandel sowie auch dem Zoo und den Museen jetzt eine dringend notwendige Perspektive.“

Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim