Suche nach Erdöl und Erdgas: Erlaubnis für das Feld „Borsum I“ offiziell aufgehoben

Suche nach Erdöl und Erdgas: Erlaubnis für das Feld „Borsum I“ offiziell aufgehoben

Suche nach Erdöl und Erdgas: Erlaubnis für das Feld „Borsum I“ offiziell aufgehoben

Die der RDG Niedersachsen GmbH zugeteilte Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Borsum I“ ist offiziell aufgehoben worden. Das Unternehmen hatte im Dezember 2020 die Erlaubnis, die sich über Teile der Landkreise Gifhorn, Peine, Wolfenbüttel, Hildesheim, Celle, der Region Hannover sowie der Städte Salzgitter und Braunschweig erstreckte, an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Als Grund gibt die RDG Niedersachsen GmbH an, innerhalb dieses Gebietes kein technisch und wirtschaftlich förderbares Potenzial mehr zu sehen.

Die Erlaubnis war am 16. August 2016 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. August dieses Jahres erteilt worden. Sie hatte zuletzt nach einer Teilaufhebung eine Größe von etwas mehr als 1200 Quadratkilometern und erstreckte sich ungefähr zwischen Burgwedel-Engensen und Leiferde bei Gifhorn im Norden sowie zwischen Hildesheim-Bavenstedt und Salzgitter-Gebhardshagen im Süden.

Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Aufhebung wirksam geworden.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Quelle Pressemeldung von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie