Rechtsberatung beim Anwalt: Das erwartet einen

Rechtsberatung beim Anwalt: Das erwartet einen

Rechtsberatung beim Anwalt: Das erwartet einen

Im Rahmen einer anwaltlichen Rechtsberatung wird häufig auch von einer Erstberatung gesprochen. Jedoch handelt es sich nicht bei jeder Beratung bei einem Anwalt um eine solche.

Durch das Gesetz wird eine explizite Unterscheidung zwischen einem ersten Beratungsgespräch und einer Beratung vorgenommen. Nachzulesen ist diese im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses stellt eine Kostenvorschrift dar, welche die gesetzlichen Bestimmungen des Anwaltsgebührenrechts definiert. Jedoch findet sich auch in dieser Vorschrift keine detaillierte Definition hinsichtlich der Beratung beziehungsweise der Erstberatung.

Für Verbraucher spielt diese Unterscheidung allerdings eine wichtige Rolle, denn von dieser ist abhängig, wie hoch die Gebühren ausfallen, die der Anwalt für seine Leistung maximal berechnen darf und wie umfassend sich die Beratung gestaltet.

 

Die Kosten für eine Rechtsberatung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein erstes Gespräch bei einem Anwalt, wie beispielsweise dem kompetenten anwalt lingen, maximale Kosten von 190 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer nach sich ziehen darf. Eine Beratung darf dagegen bis zu 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten – vorausgesetzt, es wurden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen.

Generell darf der Nettopreis für eine Erstberatung somit nicht mehr als 190 Euro betragen. Herkömmliche Beratungsleisten können jedoch durchaus auch mehr als 250 Euro kosten, falls gesonderte Vergütungsvereinbarungen zwischen Verbraucher und Anwalt getroffen wurden.

 

Der Umfang einer Erstberatung

Bei einer Erstberatung handelt es sich nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs um eine überschlägige, pauschale Einstiegsberatung. Diese umfasst somit beispielsweise nicht, dass der Anwalt im Vorfeld sachkundige Informationen einholt oder die Erstberatung in schriftlicher Form zusammenfasst. Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs kann und muss der Rechtsanwalt keine vollständige rechtliche Beurteilung des individuellen Falls bieten. Unter Umständen sind so weitere Recherchen nötig, um eine abschließende anwaltliche Einschätzung zu ermöglichen.

Handelt es sich jedoch um einen Beratungsauftrag, besteht für den Anwalt die Pflicht, den vorliegenden Sachverhalt umfassend zu klären und Informationen zu der Rechtslage einzuholen. Für die Konsequenzen seiner Ratschläge und Empfehlung ist der Anwalt dann auch entsprechend haftbar. Handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt, kann das Ausmaß des Beratungsaufwandes durchaus hoch ausfallen – davon werden natürlich auch die Kosten für die Leistung beeinflusst.

 

Ist eine Erstberatung sinnvoll?

Verbraucher bekommen im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung die Möglichkeit geboten, eine fachliche Einschätzung in einer Rechtsangelegenheit zu überschaubaren Kosten zu erhalten. Im Zuge der Erstberatung beantwortet der Anwalt offene Fragen, klärt die relevanten Sachverhalte und erläutert, welche rechtlichen Gesichtspunkte dabei wesentlich sind. Daneben werden auch konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und die dafür zu erwartenden Kosten beziffert.

Wird die Erstberatung durch einen Fachanwalt mit einer entsprechenden Spezialisierung durchgeführt, fällt diese in der Regel ein wenig detaillierter und umfassender aus als bei einem Rechtsanwalt, der in dem relevanten Bereich weniger Expertise aufweist.

Verbraucher sollten sich auf den Beratungstermin so gut wie möglich vorbereiten, denn so kann der Anwalt auf die Rechts- und Sachlage umfassender und tiefer eingehen sowie verlässlichere Auskunft geben. Empfehlenswert ist es daher, im Vorfeld Erkundungen einzuholen, welche Unterlagen zu dem jeweiligen Termin mitgebracht oder welche Informationen vorhanden sein sollten. In einigen Fällen ist es auch sinnvoll, die Unterlagen per E-Mail vorab zu versenden, um die Vorbereitung für die Besprechung noch idealer zu gestalten.

Rechtsprobleme lassen sich in vielen Fällen bereits im Zuge einer Erstberatung klären. Die Erstberatung hilft häufig dabei, die Ungewissheit, ob es sinnvoll ist, sich gegen bestehende Forderungen zur Wehr zu setzen oder, ob ein Anspruch grundsätzlich durchsetzbar ist, zu beseitigen. Auf eine Erstberatung sollte somit nicht verzichtet werden, da auch in Unkenntnis der Rechtslage falsche Handlungsweisen im Nachhinein sehr teuer werden können.