Erster Konditoren-Meisterkurs in Oldenburg nach mehr als 45 Jahren

Erster Konditoren-Meisterkurs in Oldenburg nach mehr als 45 Jahren
Ein simulierter Kundenauftrag musste so umgesetzt werden, dass ein Büffet entsteht. Diesen Teil der Meisterprüfung haben (v. li.) Sandra Schierenbeck, Ann-Kathrin Spenke, Monique Zimny und Anita Bräning erfolgreich erledigt. Fotos: Torsten Heidemann / Handwerkskammer Oldenburg

Erster Konditoren-Meisterkurs in Oldenburg nach mehr als 45 Jahren

Oldenburg/Rostrup. Die Büffets sehen zum Anbeißen aus. Baumkuchen, Torten, mit Gold gesprayte Schokolade, Petits Fours oder Marzipankunstwerke – all dies lädt den Betrachter auf eine Reise in die Welt und in die Fantasie ein. In der Luft liegt zudem eine große Portion Erleichterung: Sandra Schierenbeck, Ann-Kathrin Spenke, Monique Zimny und Anita Bräning sind auf dem besten Weg, ihr großes Ziel zu erreichen. Sie haben jeweils den ersten Teil der Meisterprüfung im Konditorenhandwerk bestanden.

Für die Prüfung in der handwerklichen Bildungsstätte in Rostrup haben die Expertinnen des guten Geschmacks eigene Projekte vorgeschlagen, die von der Prüfungskommission der Handwerkskammer Oldenburg zugelassen wurden. Die Titel „La dolce vita“ (Schierenbeck), „Stadt der träumenden Bücher“ (Spenke), „Mama Africa“ (Zimny) und „Celebrate Diversity“ (Bräning) versprachen schon interessante Ausarbeitungen. Was die Fachleute dann serviert bekamen, beeindruckte sie ebenfalls sehr.

Die Arbeitsweise, die Stimmigkeit der einzelnen Produkte als Ganzes und der Geschmack wurden in der Prüfung beurteilt. „Auch die Kalkulation des Auftrages gehört dazu. „Das Meisterprüfungsprojekt musste als Kundenauftrag innerhalb von drei Tagen gestaltet werden. Dazu gehörten Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten“, erklärt Antje Krebs, die Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses. Zum Dozententeam beziehungsweise Prüfungsausschuss gehörten zudem Bernd Theilmann, Andreas Knigge, Lutz Leuchtges, Hendrik Dreyer, Hartmut Giegling, Lutz Brockshus und Julia Weber.

„Pflichtaufgaben waren ein Baumkuchen als Wahrzeichen des Konditorenhandwerks und ein Schaustück. Die unterschiedlichen Themen und damit auch die verschiedenen Produkte spiegeln die Vielfalt dieses Handwerks wider“, sagte Bernd Theilmann. Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung verlief in Teilzeit über zehn Monate. „Ein Teil wurde mit dem Bäckermeisterkurs zusammen unterrichtet. Beide Seiten haben davon profitiert“, ergänzt der Dozent. Theilmann ist Inhaber beider Meistertitel. Er musste als Oldenburger seine Prüfungen 1974 in Olpe (Bäcker) und 1976 in Köln (Konditor) ablegen.

Von den bundesweit zehn Fachschulen für das Konditorenhandwerk, an denen die Meistervorbereitung in Vollzeit gebucht werden kann, befindet sich keine in Norddeutschland. Somit kann das Teilzeit-Modell in Oldenburg auch in Zukunft zum Tragen kommen. Seit mindestens 45 Jahren war es wieder der erste Kurs. So lange muss es ja nicht wieder dauern“, bietet Antje Krebs, Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses die Bereitschaft der Handwerkskammer an, das Gewerk zu prüfen. Die Lehrwerkstatt in Rostrup biete sehr gute Bedingungen.

„Eine Meisterprüfung besteht immer aus vier Teilen“, erläutert Antje Krebs. Neben der beschriebenen Fachpraxis (Teil I) gibt es noch die Fachtheorie. Dies ist der so genannte „Teil II der Meisterprüfung“ und wird schriftlich durchgeführt. Die Konditorenprüfung erstreckte sich auf die Handlungsfelder „Gestaltung und Herstellungsverfahren“, „Auftragsabwicklung“ sowie „Betriebsführung und Betriebsorganisation“. Teil III behandelt wie bei allen anderen Handwerken auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. „Auch Teil IV, in dem es um berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geht, ist Gewerke-übergreifend“, so Krebs.

Mit der Ausbildung zur Konditormeisterin oder zum Konditormeister steigen die Aussichten auf eine leitende Position. Auch wer sich selbstständig machen möchte, braucht die Meisterprüfung, die ebenfalls zur Ausbildung berechtigt. Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Verordnungen abgenommen wird.

Quelle Pressemeldung von  Handwerkskammer Oldenburg