Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark“

Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark"

Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat bereits am 18.03.2021 gegen insgesamt fünf Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben. Den Angeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 25.10.2019 und dem 10.02.2020 in insgesamt fünf Fällen banden- und gewerbsmäßiger Betrug begangen zu haben. Einem der Angeschuldigten wird überdies Insolvenzverschleppung in zwei Fällen zur Last gelegt.

Nach der Anklageschrift sind die Angeschuldigten verdächtig, die deutsche Tochtergesellschaft eines italienischen Energieversorgers geschädigt zu haben, indem sie diese – insbesondere durch den massiven Einsatz gefälschter Urkunden -zu Investitionen in tatsächlich nicht existierende Windparkvorhaben, die angeblich in Zeven, Alfstedt, Gyhum und Ostervesede entstehen werden sollten, verleiteten. Außerdem sollen die Beteiligten die deutsche Tochter eines schottischen Energiekonzerns auf gleiche Art und Weise auf gleiche Art und Weise zu erheblichen Zahlungen bewegt haben. Vier der fiktiven Windparkvorhaben wurde an beide Investoren zugleich veräußert. Insgesamt sollen die Angeschuldigten zum Nachteil der beiden oben genannten Energiegesellschaften insgesamt 5,961 Millionen EUR erlangt haben.

Ferner soll ein Angeschuldigter als Geschäftsführer von zwei GmbHs keinen Insolvenzantrag gestellt haben, obwohl beide Gesellschaften spätestens am 04.08.2020 insolvent waren.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück hat noch nicht über die Öffnung des Hauptverfahrens entschieden. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen im Verfahrenskomplex „Windpark“ an.

Quelle Pressemeldung von  Staatsanwaltschaft Osnabrück